Das Statistische Bundesamt informiert in einer Pressemitteilung über die wesentlichen Entlastungen der Unternehmen von Bürokratiekosten, die durch das Änderungsgesetz zum Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG-ÄndG) vom 5. März 2025 und die Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV) vom 6. März 2025 in Kraft treten.

Demnach ist ein Unternehmen ab dem Berichtsmonat Januar 2025 meldepflichtig, wenn   

  • seine Exporte in andere EU-Mitgliedstaaten im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr den Wert von 1 Million Euro überschreiten (bisher 500 000 Euro).
  • seine Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr den Wert von 3 Millionen Euro überschreiten (bisher 800 000 Euro).

Ein Unternehmen, dessen Warenverkehre im laufenden Kalenderjahr die Anmeldeschwelle überschreiten, ist von dem Monat an, in dem die Anmeldeschwelle überschritten wurde, für die jeweilige Verkehrsrichtung meldepflichtig.

Darüber hinaus sind weitere Entlastungen wie die vereinfachte Anmeldung von Warenzusammenstellungen, die Anhebung der Bagatellgrenzen oder genehmigungsfreie Vereinfachungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Tipp:

Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik enthält weitere Informationen zu Vereinfachungsmöglichkeiten, Berichtigung fehlerhafter Meldungen oder auch zur Anmeldung von Teilsendungen. Sie können den Leitfaden über den folgenden Link herunterladen: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/leitfaden-zur-intrahandelsstatistik-4120

 

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/anmeldeschwellen-2025.html

 

Die Rechtsgrundlagen können Sie im Bundesgesetzblatt einsehen: 

  • Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz — AHStatG-ÄndG)

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/71/VO.html

  • Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung — AHStatDV-ÄndV)

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/74/VO.html

Quelle: Statistisches Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html), Bundesgesetzblatt (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html)

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