Die Generalzolldirektion informiert in diversen ATLAS-Infos zu unterschiedlichen Themenbereichen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:

  • ATLAS-Info 0800/25: ATLAS – Einfuhr: Anpassung der Bescheinigungsbereiche der Unterlagencodierungen C644, Y797, Y798 und Y799 // ATLAS – Versand: Anmeldung von ODS-Codierungen durch zugelassene Versender 

Die Zollverwaltung informiert über Änderungen der Bescheinigungsbereiche bestimmter Unterlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Zollanmeldungen mit den o.g. angemeldeten Codierungen, die vor dem 28.06.2025 abgegeben wurden, nicht angenommen bzw. zurückgegeben werden.

Im Bereich ATLAS-Versand wird darauf hingewiesen, dass bei Anmeldung von mindestens einer der einschlägigen ODS-Codierungen (L100, Y797) die automatisierte Überlassung im vereinfachten Verfahren ausgesetzt wird und die Waren nach erfolgter Prüfung durch die Zollstelle in das Versandverfahren überlassen werden. So kann die entsprechende Einfuhrlizenz und Registrierung im ODS Portal der EU-Kommission geprüft werden. 

  • ATLAS-Info 0804/25: ATLAS – Einfuhr/ATLAS – Ausfuhr: Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von TARIC Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS)

Die ATLAS-Info 0742/25 wurde aktualisiert und durch die vorliegende ALTAS-Info ersetzt. Neuerungen in Bezug auf die Anmeldung von TARIC Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS) sind kursiv dargestellt. „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle bei der angemeldeten Warennummer angezeigten Bedingungsblöcke der u.a. TARIC-Maßnahmen (unabhängig von einer ggf. technischen Reaktion des Zollabfertigungssystems ATLAS) hinsichtlich der vorgenannten Verordnungen fachlich abzuprüfen sind und die dabei zutreffenden Codierungen aus jeder der Tabellen (Bedingungsblöcke) in der Zollanmeldung (Positionsebene) anzugeben sind. Die Mehrfachnennung derselben Codierung ist dabei nicht erforderlich und nicht zulässig.“

  • ATLAS-Info 0806/25: ATLAS – Einfuhr: TARIC/EZT; Einfuhrkontrolle bei Kulturgütern; Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von TARIC-Unterlagencodierungen für die Einfuhr von Kulturgütern

Die Zollverwaltung informiert über Genehmigungs- und Erklärungspflichten der Einführenden nach Artikel 3 Abs. 2 Verordnung (EU) 2019/880, die mit Wirkung ab 28. Juni 2025 Anwendung finden. Die EU-Kommission hat in dem Zusammenhang die TARIC-Maßnahme „734“ – „Einfuhrkontrolle bei Kulturgütern“ im TARIC/EZT integriert. Die jeweiligen Codierungen sind in der ATLAS-Info erläutert.

  • ATLAS-Info 0809/25: ATLAS – Einfuhr: TARIC/EZT – Aufhebung eines Workarounds; bestimmte Regenbogenforellen aus der Türkei

Die Zollverwaltung informiert über die Aufhebung des bisherigen Workarounds. Das Systemverhalten wurde angepasst; erforderlich ist nur noch die Anmeldung des tatsächlich zutreffenden Zusatzcodes.

Die ATLAS-Infos können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)

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