Mit der ATLAS-Info 0564/2024 gibt die Zollverwaltung Informationen zur Verwendung der Unterlagencodierung Y873 bekannt. Mit dieser Codierung erklären Sie als Anmelder in Ihrer Ausfuhranmeldung, dass die Güter nicht durch das Gebiet Russlands befördert werden.

Laut Zollverwaltung kann die Negativcodierung Y873 beispielsweise bei der Ausfuhr von Gütern und Technologien, für die ein Durchfuhrverbot durch das Hoheitsgebiet Russlands gilt (z.B. für Dual-Use-Güter gemäß Artikel 2 Abs. 1a VO (EU) Nr. 833/2014, Feuerwaffen, dazugehörige Teile und wesentliche Komponenten sowie Munition (Artikel 2aa Abs. 1a VO (EU) Nr. 833/2014) angemeldet werden. Die Anmeldung der Codierung Y873 kann auch sinnvoll sein, wenn sonstige Güter in Länder in unmittelbarer Nähe zu Russland ausgeführt werden sollen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Genehmigungspflichten nach der Dual-Use-VO bzw. die weiteren Embargobeschränkungen unberührt bleiben.

Die ATLAS-Info können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)

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