Mit der Atlas-Info 0468/23 informiert die Generalzolldirektion zum einen über fachliche Änderungen in Bezug auf ATLAS-Ausfuhr und zum anderen über mögliche Störungen bei der Ungültigerklärung von Ausfuhranmeldungen. Außerdem gibt sie Details zu den Druckausgaben des Ausfuhrbegleitdokuments und des Ausgangsvermerks bekannt.
Der Bereich der fachlichen Änderungen der Ausfuhranwendung beschäftigt sich unter anderem mit Änderungen in Bezug auf
- die Schnittstellen zwischen ATLAS Ausfuhr und EMCS. Diese sollen am 25. November 2023 in Betrieb genommen werden. Hierzu werden rechtzeitig weitere Informationen bekannt gegeben.
- die Inbetriebnahme der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE). Der Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und der Gestellungszollstelle soll mit der Inbetriebnahme elektronisch erfolgen. Voraussetzung ist hier aber eine gleichzeitige technische Umsetzung des Verfahrens im beteiligten Mitgliedstaat. Über einen Termin zur Umsetzung wird die Zollverwaltung gesondert informieren.
- weitere technische Anpassungen in Bezug auf AES 3.0. Hierzu gibt eine Übersicht in der Atlas-Info Auskunft über die betroffenen Felder, die jeweilige Anpassung/Ergänzung und den geplanten Zeitpunkt der Umsetzung.
Darüber hinaus informiert die Generalzolldirektion darüber, dass es bei Versendung einer Stornierungsanzeige zwischen dem 24. Juni 2023 (Wartungsfenster 03) und dem 01. Juli 2023 vereinzelt zu Störungen kommen kann, wenn bei einer Ungültigerklärung nach Überlassung eine (vorgesehene) ausländische Ausgangszollstelle beteiligt ist. Nach Behebung der Störung wird die Stornierungsanzeige systemseitig eingearbeitet.
Abschließend wird darüber informiert, dass die Druckausgaben des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) und des Ausgangsvermerks (AGV) grundsätzlich mit den Daten des Release AES 2.4 erstellt werden. Dies gilt demnach unabhängig vom Release der Anmeldenachricht (AES 2.4 oder 3.0). Das bedeutet, dass auch für Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0 das ABD und der AGV mit den Daten des AES-Releases 2.4 ausgegeben werden. Lediglich die MRN und die zusätzliche Art der Anmeldung bilden hier eine Ausnahme, bei denen kein Downgrade für Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0 erfolgt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte direkt der Atlas-Info. Diese steht auf der Internetseite der Zollverwaltung zum Download bereit:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)