Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 23. Oktober 2025 die Annahme des 19. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat begrüßt. Demnach werden diese neuen Sanktionen den Druck auf die russische Kriegswirtschaft erheblich erhöhen und richten sich gegen Schlüsselsektoren wie Energie, Finanzen, die militärisch-industrielle Basis, Sonderwirtschaftszonen sowie die Wegbereiter und Nutznießer des russischen Angriffskriegs.
Das 19. Sanktionspaket umfasst u.a. die folgenden Maßnahmen:
- Verbot der Einfuhr von russischem Flüssigerdgas (LNG) ab dem 1. Januar 2027 für langfristige Verträge und innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Sanktionen für kurzfristige Verträge
- weitere Maßnahmen im Energiebereich (u.a. die Listung von weiteren 117 Schiffen, die Verlängerung des Hafeninfrastrukturverbots oder das Einfuhrverbot für eine Variante von Flüssiggas (LPG)),
- finanzpolitische Maßnahmen, u.a. im Bereich Bankwesen, Zahlungsverkehr oder Kryptowährungen und -börsen,
- weitere handelspolitische Maßnahmen, wie die Aufnahme von Geschäftsleuten und Organisationen in die Sanktionsliste und neue Ausfuhrbeschränkungen und -verbote,
- Erweiterung der Sanktionsliste um insgesamt 69 weitere Einträge,
- Erweiterung der Maßnahmen gegen die Umgehung der Sanktionen,
- sonstige Maßnahmen, u.a. Maßnahmen gegen die russischen Sonderwirtschaftszonen (SWZ), Dienstleistungsverbote oder das Verbot der Rückversicherung
Die Änderungsverordnungen können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/oj/daily-view/L-series/default.html?ojDate=23102025&locale=de
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in seinem aktuellen Newsletter u.a. über das neue Sanktionspaket gegen Russland und die darin enthaltenen Maßnahmen:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Newsletter/DE/ManuellerVersand/Aussenwirtschaft/EKA_2025_10.html
Tipp:
Die EU-Kommission hat einen Sanktionsleitfaden zu den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 269/2014 veröffentlicht, der zuletzt am 29. Oktober 2025 aktualisiert wurde. In dem Leitfaden sind häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um so die wichtigen Aspekte der Russland-Sanktionen für Unternehmen zu erläutern. Dadurch soll die Umsetzung der Russland-Sanktionen in der Unternehmenspraxis erleichtert werden.
Hier geht’s zum Leitfaden: https://finance.ec.europa.eu/system/files/2024-01/faqs-sanctions-russia-consolidated_en.pdf
Quellen: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)