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REX: Anpassung der APS-Regeln durch Briefwechsel der EU mit der Schweiz, Norwegen und Türkei

Durch Anpassung der APS-Regeln an das System des registrierten Ausführers (REX) in Form eines Briefwechsels
ist nun die Erstellung von Ersatz-Erklärungen zum Ursprung aus der EU in die Schweiz, Norwegen und Türkei rückwirkend
seit dem 15.10.2018 möglich.

Nach Einführung des REX zum 01.01.2017 aber vor der Anpassung an den APS-Regeln war übergangsweise die Beantragung des
förmlichen Präferenznachweises nach Formblatt A für den Weiterversand nach wie vor erlaubt. Das ist mit dieser Anpassung
somit nicht mehr möglich.

Links zum Amtsblatt der Europäischen Union:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2019:024:TOC
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2019:025:TOC

(15.Februar 2019, RD)