Kommt Ihnen das bekannt vor: Ware weg. Ausgangsvermerk liegt vor. Aber leider mit den falschen Daten? Für so einen Fall gibt es die Möglichkeit der nachträglichen Korrektur von Ausfuhranmeldungen.
Diese Variante können Sie immer dann nutzen, wenn Ihnen bereits ein Ausgangsvermerk vorliegt. Am einfachsten machen Sie sich die Bearbeitung, in dem Sie die ursprüngliche Ausfuhranmeldung kopieren und die fehlerhaften Daten korrigieren. Achten Sie bitte darauf die Anmeldeart „nk+a….“ auszuwählen, diese steht für die nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorherigen ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung. Folgende Felder sind zusätzlich auszufüllen:
- Tatsächliche Ausgangszollstelle
- Datum des Ausgangs
- Maßgebliches Datum (anzugeben ist das Datum der Abgabe der Korrektur)
- Unterlage N 830 mit der MRN der ursprünglichen Ausfuhranmeldung
Für die Wahl der zu nutzenden Zollstelle ist zu beachten, dass bei in Deutschland ansässigen Ausführern i.d.R. das allgemein zuständige Zollamt zuständig ist (PLZ vom Sitz des Ausführers). Sofern der Ausführer seinen Sitz nicht in Deutschland hat, muss geprüft werden von welchem Ort die Verpackung/Verladung stattgefunden hat. Dies wäre somit die Zollstelle die für die PLZ des Ladeortes zuständig ist. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Zollstelle laut PLZ zuständig ist, finden Sie unter diesem Link eine Suchhilfe des Zolls. Nach Annahme des Zollantrages erhalten Sie einen Ausgangsvermerk mit seitlichem Vermerk nachträgliche AM bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger AM.
(25. Februar 2019; AM)
Quellen:
Ausfuhrverfahren und Wiederausfuhr – ohne Vereinfachungen nach DV A 06 12 –
Dienstanweisung des Statistischen Bundesamtes zur Außenhandelsstatistik – AHStatDA – DV A 64 02 Nr. 10