In Erwartung neuer Incoterms

Die Außenhandelspraxis zeigt sich kurz vor der Veröffentlichung einer neuen Ausgabe der Incoterms®, die seit langem im 10-Jahresrhythmus erfolgt, besonders sensibilisiert. Zu viel hängt für den erfolgreichen Geschäftsverkehr davon ab, wie die von der Praxis eingesetzten Standardlieferbedingungen der Internationalen Handelskammer inhaltlich ausgestaltet sind. Oft ist es Kaufvertragsparteien in Im- und Exportgeschäften auch nicht klar, wie wichtig es ist, standardisierte Lieferbedingungen zu verwenden, um eine eindeutige Regelung für den Risikoübergang vom Verkäufer auf den Käufer sowie eine klare Kostenaufteilung für den Warenversand, die Transportversicherung und etwa anfallende Zölle und sonstigen öffentlichen Abgaben zu treffen. Hinzu kommt, dass bei Abschluss von Kaufverträgen oft auch die nötige Sorgfalt bei der Einbeziehung der Lieferbedingung in den Vertrag fehlt, was zur Folge haben kann, dass die wichtigen kaufvertraglichen Regelungen zum Gefahr- und Kostenübergang fehlen. Welche Rechtsfolgen ein derartiges Versäumnis oder Fehlverhalten hat, welche Konsequenzen darüber hinaus die Anwendung der für das jeweilige Geschäft gewählten, aber „ungeeigneten Incoterms Klausel“ haben kann, ist Gegenstand des Tagesseminars, das am 20.11.2019 vom i-TMS-Team angeboten wird.

Kleiner Einblick in die Veränderungen

Mit dem Erscheinen der neuen Incoterms®2020 (zum 10.09.2019) gilt es für Im- und Exporteure herauszufinden, was sich eigentlich alles verändert hat, so dass künftige Geschäftsvorfälle möglicherweise an neue Bedingungen angepasst werden können. Bei genauem Hinsehen ist festzustellen, dass die neuen Incoterms® 2020 äußerlich zwar fast unverändert wirken, doch schon der gewachsene Umfang der neuen Publikation der Incoterms®2020 zeigt, dass u.a. viele neue Praxishinweise – kommentierend -in den Vorspann des Textbuches aufgenommen wurden. Die Incoterms®-Regeln, die die elf Klauseln erst so richtig mit Leben ausfüllen, sind neugestaltet und inhaltlich sehr umfangreich neu formuliert worden. Dies sind nur wenige, besonders auffällige Veränderungen, die die Incoterms®2020 mit sich bringen.
Die Unternehmenspraxis ist daher gut beraten, sich mit den Neuerungen der Incoterms® 2020 zu befassen. Mitarbeiter/innen von i-TMS stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn es um die praktischen Auswirkungen der neuen Texte auf das Tagesgeschäft in der Zoll- oder Zahlungsverkehrsabwicklung geht.

(24.09.2019; CB)

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