Es ein Schreibtisch zu sehen auf dem ein Oldschool Wecker steht. Rechts daneben liegt ein Portmonee auf dem eine Brille liegt. Daneben ein Stifte halter mit Stiften. Links vom Wecker ist ein Stück von einem MacBook zu sehen.

Der Countdown läuft: Im Herbst 2019 – und damit passend zum 100-jährigen Bestehen der ICC – veröffentlicht die Internationale Handelskammer (ICC) weltweit die neue Version der Incoterms®, die ab dem 01. Januar 2020 in Kraft tritt. Die aktualisierte Fassung wurde an die neuen, globalen Handelspraktiken angepasst und löst damit die Incoterms® 2010 ab. Die Incoterms® – das steht für International Commercial Terms. Gleichwohl sind diese Klauseln auch im nationalen Geschäft einsetzbar, wie das Regelwerk einleitend ausdrücklich betont. Die Incoterms® sind weltweit anerkannt und im Handel von großer Bedeutung. Sie regeln Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie die Kostentragung (Zölle, Versicherung, Transporte usw.) und die Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware.

Bei Anwendung der Incoterms® ist zu beachten, dass „alte“ Incoterms®-Regeln nicht einfach „ungültig“ werden, wie es beispielsweise bei Gesetzen der Fall ist. Das „Inkrafttreten“ der neuen Incoterms® 2020 zum 01. Januar 2020 bedeutet stattdessen: Immer dann, wenn Geschäftspartner im nationalen oder internationalen Handelsgeschäft eine Klausel der Incoterms® vereinbaren, ohne dabei auch gleich die Jahreszahl der Textfassung (2000, 2010 oder 2020) mit zu nennen, kommt automatisch das Regelwerk zur Anwendung, das sich gerade „in Kraft“ befindet. Und das wird dann eben ab 01. Januar 2020 die Version der Incoterms® 2020 sein, während vorher noch die Version der Incoterms® 2010 zur Anwendung gelangt. Will man sichergehen, dass stets die aktuellste Version für das Geschäft zur Anwendung gelangt, muss man seiner gewählten Incotermsklausel also immer auch die Jahreszahl der Textversion hinzufügen.
Die künftige Textversion der Incoterms® ist noch nicht öffentlich zugänglich; nach Veröffentlichung werden sich weitere Ausgaben unseres Newsletters mit den aktuellen Neuerungen befassen.

(23.April 2019, CB)