Gabelstapler lädt Fracht in LKW

Im dritten Teil unserer Serie „Prozessoptimierung im Außenhandel“ sind wir näher auf ein handfestes Beispiel im Exportbereich eingegangen.

Sollten Sie die anderen Teile noch nicht gelesen haben:
Teil I der Reihe: Prozessoptimierung im Außenhandel
Teil II der Reihe: Prozessoptimierung im Außenhandel
Teil III der Reihe: Prozessoptimierung im Außenhandel

Im heutigen Teil geht es dafür um ein handfestes Beispiel, welches Ihnen im Versandbereich, mit wenig Aufwand, die Möglichkeit schafft, Zeit und Kosten zu sparen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt Ihr Wissen im Rahmen der Prozessoptimierung im Außenhandel zu vertiefen? Dann lesen Sie jetzt weiter!

Der zugelassene Versender

Genauso wie bei der Ausfuhr, gehört beim Versandverfahren leider mehr dazu als nur den Vorgang beim Zoll zu melden.

Die Verpflichtungen beim Nutzen von Versandverfahren sind genau die gleichen wie bei einer einfachen Ausfuhranmeldung.

Sprich, Sie müssen dem Zoll die Ware gestellen, damit er diese prüfen und die Versandverschlüsse anbringen kann.

Auch hier müssen Sie dafür entweder direkt zur Zollstelle fahren oder bei der zuständigen Zollstelle die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes beantragen. Bei der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes müssen Sie wie gewohnt mit zusätzlichen Kosten und Aufwand rechnen, sowie der Dienststelle frühzeitig Bescheid geben.

Nicht vergessen, informieren Sie sich über die jeweiligen Öffnungszeiten der Dienststelle, da sich diese von Stelle zu Stelle unterscheiden können.

Sie haben also Multistopps, Wartezeiten und eine Gebundenheit an feste Öffnungszeiten.

Indem Sie den Zugelassenen Versender beantragen, kann all dies vermieden werden!

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie sind nicht an Öffnungszeiten gebunden.
  • Sie bekommen Ihre Überlassung schneller.
  • Die Gestellung vor Ort entfällt.

Die Kombinationen (oder die verschiedenen Kombinationen) dieser Vorteile erlaubt es Ihnen eine große Menge an Zeit und/oder Geld zu sparen!

Natürlich gibt der Zoll den Status als Zugelassenen Versender nicht an jeden raus.

Die Erteilung der Bewilligung ist an gewisse Anforderungen geknüpft. Unter anderem müssen Sie auch hier, wie bei der Vereinfachten Zollanmeldung, eine wirtschaftliche Bedeutung darlegen, wie beispielsweise eine hohe Anzahl an Versandvorgängen oder Geschäftszeiten außerhalb der Zollämteröffnungszeiten.

Das Ende der Beitragsreihe zur Prozessoptimierung im Außenhandel

Dies ist der letzte Beitrag in unserer Reihe zur Prozessoptimierung im Außenhandel.

Wir hoffen, dass Sie einiges an Anregungen mitnehmen konnten und gerne können sich jederzeit bei uns melden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Hier geht es zu unseren Kontaktmöglichkeiten.

Ihr Team von i-TMS