Es ist ein großes befülltes Lagerhallenregal zu sehen und davor leicht verschwommen ein fahrenden Gabelstapler

Mit Gültigkeit der neuen Bewilligungen ab 01. Mai 2019 ergeben sich einige Änderungen. Es sind nun die Referenzbeträge zu überwachen, um ein Überschreiten zu verhindern. Wie führen Sie Ihre Aufzeichnungen?

Das i-TMS Außenhandelsportal bietet die Möglichkeit einer Überwachung für im Zolllager und im Verwahrlager befindliche Waren.

Die Aufzeichnungen zur Gesamtsicherheit für Zolllagerwaren können beliebige Zeitpunkte darstellen. Die Daten befinden sich im System und sind jederzeit abrufbar. Eine taggenaue Überwachung, auch rückwirkend, mit Anzeige des Tagesendsaldo ist somit gewährleistet. Automatisierte Prozesse können dafür sorgen, dass diese Aufstellung wöchentlich, monatlich oder jährlich erweitert werden kann.

Um zukünftig die Referenzbeträge im Verwahrlager überwachen zu können, müssen bestimmte Daten im Verwahrlager geführt werden: Warenwert, Ursprungsland und Tarifnummer, woraus sich dann der Zollabgabensatz ermitteln lässt.

Unsere IT arbeitet zurzeit an einer Möglichkeit zur automatisierten Abfrage der Sicherheitsauslastung.

Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.

(29. April 2019, DS, SW)