Definition
Die Ausfuhranmeldung ist die Zollanmeldung, mit der Unionswaren in das Zollverfahren der Ausfuhr übergeführt werden, wenn sie das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen sollen. Mit ihr übermitteln Sie der Zollverwaltung alle Angaben, die für die Überwachung des Warenausgangs, für Ausfuhrkontrollen und für die Außenhandelsstatistik erforderlich sind.
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist der Unionszollkodex (UZK, VO (EU) Nr. 952/2013). Nach Art. 269 UZK sind Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, grundsätzlich in das Ausfuhrverfahren überzuführen. Zudem müssen nach Art. 263 UZK Waren, die das Zollgebiet verlassen, Gegenstand einer Vorab-Ausgangsanmeldung sein. Bei der Ausfuhr übernimmt die Ausfuhranmeldung diese Funktion und enthält daher auch die Angaben für die Risikoanalyse zu Sicherheitszwecken. Einzelheiten zu Fristen, Datenanforderungen und Zuständigkeiten regeln die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-DA) und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA). In Deutschland wird die Ausfuhranmeldung elektronisch über das IT-Verfahren ATLAS abgegeben.
Wichtige Angaben
- Ausführer, Anmelder und gegebenenfalls Vertreter mit EORI-Nummer sowie der Empfänger
- Handelsübliche Warenbezeichnung und achtstellige Warennummer der Kombinierten Nomenklatur
- Menge, Eigen- und Rohmasse sowie statistischer Wert
- Bestimmungsland, Verkehrszweig und vorgesehene Ausgangszollstelle
- Genehmigungen, Bescheinigungen und sonstige Unterlagen in Form von Codierungen
Ablauf in der Praxis
Die Ausfuhr verläuft in der Regel zweistufig:
- Ausfuhrzollstelle: Die Ausfuhranmeldung wird bei der Zollstelle abgegeben, die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist oder die Waren verpackt oder verladen werden. Nach der Annahme erhält der Vorgang eine MRN (Movement Reference Number). Nach Prüfung und gegebenenfalls Beschau werden die Waren zur Ausfuhr überlassen.
- Ausgangszollstelle: Die Waren werden mit dem Ausfuhrbegleitdokument bzw. unter Angabe der MRN zur Ausgangszollstelle befördert. Das ist in der Regel die letzte Zollstelle vor dem Verlassen des Zollgebiets, bei See- und Luftfracht grundsätzlich die für den Verladeort zuständige Zollstelle. Sie überwacht den körperlichen Ausgang und meldet ihn an die Ausfuhrzollstelle.
- Ausgangsvermerk: Nach bestätigtem Ausgang erhält der Anmelder den elektronischen Ausgangsvermerk. Er dient in Deutschland als Nachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG).
Sind Ausfuhr- und Ausgangszollstelle identisch, spricht man vom einstufigen Verfahren. Für Sendungen von geringem Wert und Gewicht sind unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Formen der Anmeldung zulässig. Unternehmen mit regelmäßigen Ausfuhren können zudem Bewilligungen für Vereinfachungen wie die vereinfachte Zollanmeldung beantragen.
Häufige Fehler
- Ungenaue Warenbezeichnungen oder falsche Warennummern
- Nicht beachtete Verbote und Beschränkungen, etwa Genehmigungspflichten nach dem Exportkontrollrecht oder Sanktionsvorschriften
- Abweichungen zwischen Ausfuhranmeldung, Handelsrechnung und tatsächlicher Sendung
- Fehlender Ausgangsvermerk, weil der Ausgang nicht ordnungsgemäß erfasst wurde, zum Beispiel nach einer Änderung des Transportwegs; der Ausgang muss dann mit Alternativnachweisen belegt werden
Beispiel
Ein Maschinenbauunternehmen aus Bremen liefert eine Anlage an einen Kunden in Kanada. Es gibt die Ausfuhranmeldung über ATLAS bei der für seinen Sitz zuständigen Ausfuhrzollstelle ab und erhält nach der Überlassung das Ausfuhrbegleitdokument mit der MRN. Die Anlage wird zum Seehafen befördert, die dortige Ausgangszollstelle bestätigt den Ausgang, und das Unternehmen erhält den Ausgangsvermerk für seine Buchhaltung.
Zusammenfassung
Die Ausfuhranmeldung ist die zentrale Zollanmeldung für Lieferungen in Drittländer. Vollständige Stammdaten, korrekte Warennummern und ein überwachter Ausgang sichern einen reibungslosen Warenfluss und den umsatzsteuerlichen Nachweis. ZOBA unterstützt Sie mit Software, Dienstleistungen und Seminaren bei der Erstellung und Abwicklung Ihrer Ausfuhranmeldungen.