Die Deutsche Emissionshandelsstelle informiert in ihrem Newsletter über wichtige aktuelle Themen rund um CBAM. So wird unter anderem daran erinnert, dass die Frist für die Einreichung des CBAM-Berichts für das vierte Quartal 2025 am 31. Januar 2026 endet. Außerdem wird über die Zulassungspflicht für CBAM seit dem 1. Januar 2026, die vorläufige Einfuhrmöglichkeit im ersten Quartal 2026 und notwendige Angaben in der Zollanmeldung berichtet. Zudem wird auf den Unterschied zwischen einer Registrierung im CBAM-Register und einer Zulassung als CBAM-Anmelder hingewiesen.  

Daneben informiert die DEHSt über verschiedene neue Durchführungsverordnungen bzw. Delegierte Verordnungen zum Thema CBAM. Unter anderem regeln diese neuen Verordnungen die Bereiche CBAM-Register, Zulassung, Emissionsberechnung, Standardwerte, Akkreditierung der Prüfstellen oder Regelungen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone. Außerdem wurde die Checkliste für CBAM-Anmelder aktualisiert.

Tipp: Die Deutsche Emissionshandelsstelle bietet zum Thema CBAM eine kostenlose Informationsveranstaltung am 5. März 2026 an. Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link: https://www.dehst.de/SharedDocs/Termine/DE/Veranstaltungen/2026/infoveranstaltung-cbam-infoveranstaltung-05-03-26.html

Weitere Informationen können Sie dem Newsletter auf der Seite der Deutschen Emissionshandelsstelle entnehmen:

https://www.dehst.de/SharedDocs/Newsletter/DE/2026/2026-01-23-cbam-00-zulassung-fristende-rechtsakte-checkliste.html?view=renderNewsletterHtml 

 

Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (https://www.dehst.de/DE/Home/home_node.html

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