Die EU-Entwaldungsverordnung stellt für viele Unternehmen eine organisatorische Herausforderung dar. So forderte die Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts um ein weiteres Jahr. Das EU-Parlament hat sich nun ebenfalls für eine spätere verpflichtende Anwendung und Vereinfachungen ausgesprochen.
Folgende Vorschläge sind im angenommenen Positionspapier enthalten:
Ein Jahr mehr Zeit bis zur Anwendung
Große Betreiber und Händler sollen ab dem 30.12.2026 den Verpflichtungen der Verordnung unterliegen, Klein- und Kleinstunternehmen erst ab dem 30.06.2027.
Hierzu wird auch darauf verwiesen, dass die Zeit genutzt werden soll, um das IT-System zur Erstellung elektronischer Due-Diligence-Erklärungen für alle Beteiligten zu optimieren.
Vereinfachte Anforderungen
Die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll künftig bei dem Unternehmen liegen, welches ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt – nicht mehr bei nachfolgenden Händlern.
Kleinere Primärproduzenten (z. B. kleine Landwirtschafts- oder Holzbetriebe) sollen zudem lediglich eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments können Sie unter dem folgenden Link einsehen:
Tipp:
Sofern die EUDR für Sie von Relevanz ist, sollten Sie die aktuellen Entwicklungen weiter beobachten. Das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) informiert in einer eigens eingerichteten Rubrik über Aktuelles:
BLE – Aktuelles
Quelle: EU-Parlament (https://www.europarl.europa.eu/portal/de), Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (https://www.ble.de/DE/Startseite/startseite_node.html)