Der Rat der Europäischen Union hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, „dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Flut kleiner Pakete einzudämmen, die derzeit nicht zollpflichtig in die EU eingeführt werden. Dieses Problem führt zu unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer und gibt Anlass zu Umweltbedenken.“

Hier die wichtigsten Eckdaten im Überblick: 

  • Die Zollbefreiung für Warensendungen im Wert von unter 150 € soll abgeschafft werden, damit auch auf diese Importe die entsprechenden Zölle erhoben werden. Damit wird das System an die bestehenden Mehrwertsteuervorschriften für importierte Waren angeglichen.
  • Sobald die neue EU-Zolldatenbank betriebsbereit ist, soll auch der Wegfall der Zollbefreiung in Kraft treten. Dies wird derzeit für 2028 erwartet.
  • Da hier akuter Handlungsbedarf besteht, will die EU so bald wie möglich im Jahr 2026 eine Übergangslösung erarbeiten, die eine einfache Lösung zur Erhebung von Zöllen auf diese Waren ermöglichen soll. Diese soll bis zur Inbetriebnahme des Zolldatenportals im Jahr 2028 gelten.

Hintergrund

Es wird angenommen, dass aufgrund der aktuell geltenden Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € bis zu 65 % der kleinen Pakete, die in die EU eingeführt werden, unterbewertet werden, um so Einfuhrzölle zu vermeiden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen, sondern hat auch Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes hervorgerufen. Denn drittländische Unternehmen haben so einen Anreiz bekommen, Sendungen in einzelne Pakete aufzuteilen, wenn sie Waren in die EU versenden.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen: 

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/11/13/customs-council-takes-action-to-tackle-the-influx-of-small-parcels/?utm_source=brevo&utm_campaign=AUTOMATED%20-%20Alert%20-%20Newsletter&utm_medium=email&utm_id=3318

Quelle: Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu/de/)

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