Die Generalzolldirektion informiert in diversen ATLAS-Infos zu unterschiedlichen Themenbereichen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick: 

  • ATLAS-Info 0835/25: ATLAS – Allgemein Fachliche Änderungen nach dem Wartungsfenster am 20.09.2025

Verschiedene Anpassungen werden mit dem Wartungsfenster in den Echtbetrieb überführt. U.a. kann das Follow-Up-Verfahren nun bereits 20 Tage nach Überlassung zum Ausfuhrverfahren durch den Teilnehmer gestartet werden. Außerdem wird darüber informiert, dass nun die I-Codelisten im Ausfuhrbereich genutzt werden sollten.

  • ATLAS-Info 0837/25: ATLAS-Ausfuhr / ATLAS-Versand Inbetriebnahme der neuen Funktionalitäten innerhalb der Schnittstelle zwischen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr

Es wird darauf hingewiesen, dass der ausstehende automatisierte Datenabgleich innerhalb der Schnittstelle zwischen den Fachanwendungen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr sowie die damit verbundenen neuen Funktionalitäten am 21.10.2025 in den Echtbetrieb genommen werden.

  • ATLAS-Info 0838/25: ATLAS-Versand (Codelisten) Verschiebung von Dokumenten-Codierungen

Es wird über eine Verschiebung von Unterlagencodierungen für z.B. die Containerliste (N235) oder das Carnet ATA (N955) von den Codelisten für Transportdokumente in die Codelisten für Unterlagen informiert. Die betroffenen Codierungen können Sie der ATLAS-Info entnehmen.

  • ATLAS-Info 0840/25: ATLAS-Einfuhr TARIC/EZT – Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln – Aufhebung des Workarounds zur Unterlagencodierung U163

Die Zollverwaltung informiert darüber, dass die Unterlage „U163“ nun implementiert wurde und wie vorgesehen angemeldet werden kann. Der Workaround ist daher aufgehoben.

  • ATLAS-Info 0842/25: ATLAS-Übergreifend Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen „Hauptzollamt …“

Die Zollverwaltung informiert darüber, dass bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle anzugeben ist. Zu verwenden ist die Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“. Grund ist der ab dem 09. Oktober 2025 erfolgende IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP).

Die ATLAS-Infos können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)

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