Gestaltungsmöglichkeiten der Garantie
Es ist im Geschäftsleben ganz normal, dass sich Vertragspartner nicht so genau kennen bzw. trauen und generell deren Bonität schwer einzuschätzen ist. Aus dieser Unsicherheit heraus resultiert dann oftmals der Wunsch nach einer Absicherung des zugrundeliegenden Geschäftes.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen heute die Bankgarantie vor. Die Bankgarantie hilft vertragliche Verpflichtungen unterschiedlichen Ursprungs abzusichern. Seitens der Garantie ausstellenden Bank wird die Gewähr übernommen, dass dem Begünstigten der Bankgarantie gegenüber eine gewisse vertragliche Leistung erbracht wird. Das kann z.B. eine Warenlieferung, eine Dienstleistung und natürlich auch eine Geldzahlung sein. Wird diese Leistung nicht erbracht, kann der Begünstigte die in der Bankgarantie festgelegte Summe gegenüber der Bank einfordern.
Eine Bankgarantie stellt nur eine abstrakte Sicherungsmöglichkeit dar. Sie wird zumeist nicht in Anspruch genommen da das zugrundeliegende Geschäft problemlos läuft. Sie dient dem Begünstigten also als eine Art Versicherung. Die ausstellende Bank kann keine Einwände bzw. Ansprüche gegen das Grundgeschäft stellen. Wenn die Bedingungen der Inanspruchnahme erfüllt werden, muss die Bank den in der Bankgarantie feststehenden Garantiebetrag auszahlen.
Auch wenn es im Geschäftsleben oft als unhöflich betrachtet wird, eine Bankgarantie beizustellen – eine derartige Absicherung macht in vielen Fällen durchaus Sinn. Denn auf eine Bank verlässt man sich zumeist mehr als auf einen unbekannten Geschäftspartner!
Folgende typische Garantien werden in der Praxis genutzt:
Die Zahlungsgarantie sichert den Anspruch des Verkäufers (Exporteurs) auf Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer. Der Garantiebetrag entspricht in der Regel dem Wert des Liefergegenstandes.
Die Anzahlungsgarantie hilft dabei eine Anzahlung zurückzufordern, wenn die vereinbarten Leistungen oder Lieferungen nicht erbracht wurden. Oft wird diese Form der Bankgarantie bei großen Projekten und teuren Industrieanlagen gewählt. So haben Sie als Exporteur die Möglichkeit, durch die Anzahlung die Finanzierung der Vorprodukte zu erhalten. Achten Sie bei der Ausstellung der Garantie darauf, dass der Garantiebeginn erst nach Eintreffen der geforderten Garantiesumme datiert ist.
Die Bietungsgarantie dient der Sicherstellung zur Aufrechterhaltung eines Gebots. Für den Fall, dass der Bieter nicht zu seinem abgegebenen Gebot steht, kann der Aussteller des Gebotes die Kosten für die Neuausschreibung decken.
Die Lieferungs- und Leistungsgarantie sichert die Ansprüche des Importeurs falls der Exporteur nicht seinen vereinbarten Verpflichtungen nachkommt. Dazu gehören die Verpflichtungen, die im Rahmen des Kaufvertrags vereinbart wurden (z.B. Lieferung des Vertragsgegenstandes oder die Montage).
Die Gewährleistungsgarantie sichert vereinbarte Gewährleistungspflichten ab. Oft ist diese Form der Garantie auch in der Leistungsgarantie enthalten. Die Gewährleistungsgarantie sichert den Begünstigten gegen finanzielle Nachteile für den Fall ab, dass der Auftraggeber der Garantie seinen vertraglich vereinbarten Gewährleistungspflichten nicht nachkommt.
(27.08.2019; MK)