Die Generalzolldirektion informiert darüber, dass der Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC) und davon abgeleitete Derivate in den Anwendungsbereich des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen wurden. Grund hierfür ist eine Rechtsänderung, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/210/VO.html
Daher sind Produkte, die den Wirkstoff HHC und die oben genannten abgeleiteten Derivate enthalten, verboten und damit nicht mehr verkehrsfähig.
Vor dem Verbot gab es eine breite Palette von HHC-Produkten, wie beispielsweise Blüten, Vapes (E-Liquids), Öle, Kapseln und Edibles (Lebensmittel, zum Beispiel HHC-haltige Gummibärchen oder Kekse), die sowohl im klassischen Einzelhandel und auch online verkauft wurden.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Herstellung, der Erwerb und Verkauf dieser Produkte nunmehr illegal sind. Auch die Ein-, Aus- und Durchfuhr dieser Produkte ist verboten. Dieses Verbot gilt auch für den Online-Handel und Postverkehr.
Weitere Details können Sie der Fachmeldung entnehmen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html),
Bundesgesetzblatt (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html)