Mit der ATLAS-Info 0601/24 informiert die Generalzolldirektion umfassend über die Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge in Versandanmeldungen. Hierzu gab es diverse Rückfragen von Beteiligten.

Hintergrund:

In Versandanmeldungen im Rahmen von NCTS-Phase 4 wurden Ausfuhrvorgänge auf Positionsebene in der Datengruppe „Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“ mit dem Code „830“ angemeldet. Hier war die Angabe der Warennummer nicht verpflichtend. Dadurch war es auch technisch möglich, mehrere bis alle Positionen eines Ausfuhrvorgangs oder mehrere unterschiedliche Ausfuhrvorgänge in einer Position konsolidiert anzumelden. Dennoch musste die Warenbezeichnung zur Identifizierung der Ware ausreichend sein, sodass es fachlich gefordert war, Ausfuhrvorgänge, die Waren umfassten, die nicht gemeinsam durch eine Beschreibung zu identifizieren waren, in verschiedenen Positionen als Unterlagen anzumelden.

Nach der Umstellung auf NCTS-Phase 5 kam es zu Neuerungen. In der ATLAS-Info wird nun ausführlich auf die folgenden Punkte eingegangen:

 

  • Allgemeine Informationen
  • Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge
  • Hinweis zum EDI-IHB und zu vorigen ATLAS-Teilnehmerinformationen
  • Beispiele

Die ATLAS-Info können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)

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