Um auf Fälle des wirtschaftlichen Zwanges durch Drittländer auf die Mitgliedsstaaten reagieren zu können, hat die Europäische Union das sogenannte Anti-Coercion-Instrument (ACI) geschaffen. Durch dieses Instrument ist es der EU möglich, Fälle wirtschaftlichen Zwangs förmlich zu ermitteln. Es ist so konzipiert, dass durch Dialog eine Deeskalation und die Einstellung von Zwangsmaßnahmen erreicht werden sollen. Gegenmaßnahmen der EU wären nur das letzte Mittel. Außerdem bietet das ACI der EU den Rahmen zur Wiedergutmachung des durch den wirtschaftlichen Zwang verursachten Schadens.

Zu den Maßnahmen, die gegen ein Drittland als Reaktion auf dessen wirtschaftlichen Zwang ergriffen werden können, gehören u.a. Handelsbeschränkungen. Diese können beispielsweise in Form erhöhter Zölle oder auch Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen erfolgen. Auch Beschränkungen in Bezug auf Dienstleistungen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge sind möglich.

Die Verordnung (EU) 2023/2675 über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer (ACI) ist bereits am 27. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Darüber hinaus wurden zwei Erklärungen zu der Verordnung durch das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission abgegeben.

Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202302675

Die Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Verordnung

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202301340

sowie die Stellungnahme der Kommission können Sie ebenfalls im Amtsblatt der EU herunterladen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202301341

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)  

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