Zusatz-Antidumping-Ausgleichszoelle

Am 20. Januar 2025 hat Donald Trump seine zweite Amtszeit als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika angetreten.  Bereits im Wahlkampf war es das Thema: Zusatzzölle – auch oft als Strafzölle bezeichnet – auf Importe aus der Europäischen Union und diversen anderen Ländern. Doch welche unterschiedlichen Einfuhrzölle gibt es und wie ermittelt man diese am besten?

Die wichtigsten Fragen:
Welche Zölle gibt es bei der Einfuhr?
Wie recherchiert man den geltenden Zollsatz?
Welche Bemessungsgrundlage wird bei der Erhebung von Zusatzzöllen genutzt?

Welche Zölle gibt es bei der Einfuhr?

Soll eine Ware aus einem Drittland eingeführt werden und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Beteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Erst im Anschluss dürfen Sie frei über die Ware verfügen. Es müssen also grundsätzlich die Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern) für die Einfuhrware entrichtet werden. Neben dem klassischen Drittlandszoll gibt es jedoch noch andere Arten von Zollsätzen.

Wir haben Ihnen eine Übersicht erstellt:

ART DES ZOLLS BESCHREIBUNG
DRITTLANDSZOLL Hierbei handelt es sich um eine regulär und dauerhaft vorgesehene Abgabe, zum Schutz der inländischen (produzierenden) Unternehmen vor günstigeren Produkten aus dem Drittland.
PRÄFERENZZOLL Für präferenzielle Ursprungswaren aus bestimmten Ländern kann aufgrund einer Vereinbarung (Abkommen) ein günstigerer Präferenzzollsatz beim Import zum Tragen kommen.
ANTIDUMPINGZOLL Ist der Preisunterschied zwischen inländischen und ausländischen Produkten extrem hoch, kann zusätzlich zum Drittlandszoll der sogenannte Antidumpingzoll anfallen.
AUSGLEICHSZOLL Besteht aufgrund von Subventionen im Drittland ein Preisunterschied zwischen inländischen und ausländischen Produkten, kann als Ausgleich ein zusätzlich zum Drittlandszoll anfallender Ausgleichszoll beim Import der betroffenen Waren erhoben werden.
ZUSATZZOLL Als Zusatzzoll bezeichnet man zusätzliche Abgaben, die zum Ausgleich von Preisunterschieden für bestimmte Agrarwaren oder auch als Strafzoll für bestimmte Produkte zum Sanktionieren des Versendungslandes erhoben werden.

Hinweis:
Es können auch Antidumping- und Ausgleichszoll fällig werden. Welche Zollsätze beim Import für Ihre Waren gelten, sollten Sie daher im Vorfeld recherchieren, um diese beim Einkauf einkalkulieren zu können.

Wie recherchiert man den geltenden Zollsatz?

Ein wichtiges Hilfsmittel für die Recherche von zollrechtlichen Maßnahmen wie den aktuell geltenden Zollsätzen, ist der Elektronische Zolltarif (EZT). Diesen erreichen Sie über den folgenden Link: https://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do 

 

Natürlich können Sie die Zollsätze auch in anderen Anwendungen wie der TARIC-Auskunftsanwendung der EU-Kommission oder auch Webanwendungen unterschiedlicher Anbieter recherchieren. Welches Tool Sie nutzen bleibt Ihnen überlassen.

Um die richtigen Maßnahmen ermitteln zu können, geben Sie auf der Startseite des EZT die 11-stellige Zolltarifnummer das Ursprungs- Präferenzursprungs- und Versendungsland und den maßgebenden Zeitpunkt ein. 

Tipp:
Der maßgebende Zeitpunkt wird im EZT immer mit dem aktuellen Datum vorgetragen. Sie können aber bei Bedarf auch ein Datum in der Zukunft oder in der Vergangenheit einstellen, um die Maßnahmen zu dem jeweiligen Zeitpunkt zu recherchieren.

Beim Import der Fahrräder fällt neben dem regulären Drittlandszoll (14 %) ein endgültiger Antidumpingzoll in Höhe von 48,5 % an.

Ein anderes Beispiel stellt der Import von Stahlprofilen der Codenummer 7222 4090 90 0 dar. Die Ware hat ihren Ursprung nachweislich in den USA und wird auch von dort versendet. Wie hoch sind die Zölle beim Import am 25. Februar 2025?

Beim Import der Stahlprofile fällt aktuell kein regulärer Drittlandszoll (0 %), dafür aber ein Zusatzzoll in Höhe von 25 % an.

Welche Bemessungsgrundlage wird bei der Erhebung von Zusatzzöllen genutzt? 

Die Grundlage für die Berechnung und Erhebung der Einfuhrabgaben und damit auch der jeweiligen Zölle bildet der Zollwert Ihrer Ware.

Ausgehend von diesem Wert berechnen Sie anhand der im EZT angezeigten Zollsätze die Höhe des Zollbetrags. Hierbei werden bereits berechnete Zölle nicht addiert.

Hier ein Beispiel:
Die o.g. Fahrräder werden zu einem Zollwert von 10.000 € importiert. Dann beläuft sich der Drittlandszoll (14 %) auf 1.400 € und der Antidumpingzoll (48,5 %) auf 4.850 €. Die Höhe der Zölle insgesamt beträgt in diesem Beispiel 6.250 €.

Für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) müssen dann beide Zollbeträge berücksichtigt werden. Im Beispiel bedeutet das ausgehend vom Zollwert der Fahrräder (10.000 €) werden insgesamt Zölle in Höhe von 6.250 € hinzugerechnet. Ggf. anfallende inländische Transportkosten oder weitere Hinzurechnungstatbestände aus dem § 11 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) müssten ebenfalls hinzugerechnet werden. Dann erhalten Sie den sogenannten Einfuhrumsatzsteuerwert von dem aus der jeweils gültige EUSt-Satz (7 % oder 19 %) berechnet wird. 

Fazit

Eine Vielzahl von Waren ist mit zusätzlichen Abgaben wie Zusatz-, Antidumping- oder Ausgleichzöllen belegt. Um unangenehme Überraschungen bei der zollrechtlichen Abwicklung zu vermeiden, ist eine Recherche im Vorfeld daher immer sinnvoll.