Praxisbeispiel für die richtige Einreihung

Die Basis für die zollrechtliche Abfertigung bildet die Zolltarifnummer Ihrer Ware. Das gilt sowohl für den Import als auch den Export. Eine falsche Einreihung kann in der Folge dazu führen, dass falsche zollrechtliche Maßnahmen wie Zollsätze oder Verbote und Beschränkungen angewendet werden. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen anhand eines Beispielfalls zeigen, wie Sie bei der Einreihung einer Ware am besten vorgehen.

Beispielsachverhalt
Eingeführt wird ein Rasierapparat, bestehend aus Edelstahl und Kunststoff. Das Gerät verfügt neben einem eingebauten Elektromotor auch über einen Rasierer, einen Trimmer und ein Bedienelement. Der Rasierapparat dient dem Rasieren und Trimmen (Schneiden) von Körperhaaren.

Für diese Ware wollen Sie eine passende Zolltarifnummer im Elektronischen Zolltarif (EZT) ermitteln.

Einreihung
Um eine Ware sicher in den EZT einzureihen, gibt es eine sogenannte Einreihungssystematik. Gerade wenn man sich mit dem Thema der Einreihung von Waren in den Zolltarif erstmalig befasst, ist diese Systematik hilfreich.

In einem ersten Schritt sollte man sich im Rahmen einer Stoffsammlung wichtige Besonderheiten der einzureihenden Ware notieren:

Aus welchen Stoffen besteht die Ware?
Welchen Verwendungszweck erfüllt sie?
Gibt es weitere Besonderheiten? Handelt es sich beispielsweise um unvollständige Waren oder gar Teile oder Zubehör?

Für den Beispielsachverhalt bleibt festzuhalten, dass es sich um einen Rasierapparat handelt, dessen Zweck das Rasieren und Trimmen von Körperhaaren ist. Das Gerät besteht aus Edelstahl und Kunststoff.

Anschließend ermittelt man mögliche Kapitel oder Positionen im EZT. Dabei ist der Wortlaut der Position maßgebend für die Frage, ob eine Ware in eine Position einzureihen ist oder nicht (vgl. Allgemeine Vorschrift 1). Haben Sie eine Ware, die aus mehreren Stoffen besteht, könnte diese unter Umständen in eine dieser Stoffpositionen eingereiht werden. Jede Ware erfüllt in der Regel aber auch einen bestimmten Zweck. Auch für diesen Verwendungszweck kann im EZT eine Position ermittelt werden.

Der Rasierapparat besteht aus unedlem Metall und Kunststoff. Damit könnte er in die Position 7326 – Andere Waren aus Eisen oder Stahl – oder in die Position 3926 –Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 – eingereiht werden. Weiterhin handelt es sich hierbei um einen Rasierapparat, der ebenso auf Grund des Verwendungszwecks in die Position 8510 einzureihen sein könnte. 

Nun folgt eine Überprüfung der aufgelisteten möglichen Positionen: Stimmen die Eigenschaften der Ware und der Positionswortlaut hundertprozentig überein? Ist dem nicht so, können die betreffenden möglichen Positionen bereits von der Liste gestrichen werden. So minimieren Sie Ihre Auswahl und im Idealfall bleibt hier schon nur noch eine in Frage kommende Position im EZT übrig.

Für die Einreihung in die Position 7326 muss es sich bei dem Rasierer um eine Ware aus unedlem Metall handeln. Die Ware besteht zumindest teilweise aus unedlem Metall und es handelt sich um eine andere Ware aus Metall. Der Positionswortlaut ist erfüllt.

Hinweis:
Es können auch Antidumping- und Ausgleichszoll fällig werden. Welche Zollsätze beim Import für Ihre Waren gelten, sollten Sie daher im Vorfeld recherchieren, um diese beim Einkauf einkalkulieren zu können.

Ebenso kommt die Einreihung als andere Ware aus Kunststoff in die Position 3926 in Betracht. Die Ware besteht zumindest teilweise aus Kunststoff und es handelt sich um eine andere Ware. Der Positionswortlaut ist erfüllt.
Bleibt noch die Einreihung als Rasierapparat in die Position 8510. Auch dieser Positionswortlaut wird durch die vorliegende Ware erfüllt.
Damit kommen für die Einreihung sowohl die Position 7326 (Ware aus Eisen oder Stahl), als auch die Position 3926 (Ware aus Kunststoff) oder Position 8510 (Rasierapparat) in Betracht.

Am Ende müssen Sie sich für eine Position entscheiden. Hier helfen die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Diese enthalten in der Regel sogenannte Ausweisungsanmerkungen, die bestimmte Waren aus dem Kapitel verweisen. Die einzureihende Ware darf aus dem von Ihnen avisierten Kapitel nicht ausgewiesen werden! Die Anmerkungen sollten Sie also bei jeder Einreihung prüfen!

Tipp:
Häufig geben Anmerkungen auch schon besondere Einreihungsanweisungen vor, die Sie in jedem Fall beachten sollten. Sie erreichen die jeweiligen Anmerkungen über einen blauen Link unterhalb der Abschnitts- oder Kapitelüberschrift.

Für den Rasierapparat geben die Anmerkung 2 s) zu Kapitel 39 und die Anmerkung 1 f) zu Abschnitt XV jeweils eine Ausweisung für Waren des Abschnitts XVI (Maschinen der Kapitel 84 und 85) vor. Das bedeutet für die Praxis: Kann die betreffende Ware in das Stoffkapitel oder in ein Maschinenkapitel des Abschnitts XVI eingereiht werden, kommt sie eben nicht in das Stoffkapitel.

Die Anmerkung 1 zu Kapitel 85 und die Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI hingegen, enthalten keine Ausweisung. Daher ist der Rasierapparat in die Position 8510 einzureihen.

Haben Sie die vierstellige Position im EZT gefunden, ist abschließend eine Einreihung in die Unterposition erforderlich. In der Praxis stellt sich das Herausfinden der Unterposition meist leichter dar als das Finden des richtigen Vierstellers.

Da es sich bei der Beispielware um eine kombinierte Maschine handelt, deren Funktionen sowohl das Rasieren als auch das Trimmen umfasst, kommt auf Unterpositionsebene nun die Einreihung als Rasierapparat oder als Haarschneidemaschine in Betracht (vgl. Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI). Die kennzeichnende Haupttätigkeit stellt das Rasieren dar. Daher wird die Ware in die hierfür vorgesehene Unterposition eingereiht.

Ergebnis

Der Rasierapparat ist in die Codenummer 8510 1000 00 0 einzureihen.