Ein Schaubild was den EZT-Online mit der Einreihung zeigt

Beim Im- und Export bildet die Zolltarifnummer die Grundlage für die Zollabfertigung Ihrer Ware. Mit dieser Nummer sind alle zollrechtlichen Maßnahmen der jeweiligen Warenbewegung verbunden. Bei der Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer und der dazugehörigen Maßnahmen kann Ihnen der Elektronische Zolltarif (EZT) eine Hilfe sein. In unserer Beitragsserie zum EZT haben wir Ihnen daher das Tool und dessen Handhabung vorgestellt. Der Fokus lag dabei auf

  • den Suchkriterien auf der Im- und Exportseite,
  • dem Vorgehen, wenn noch keine Zolltarifnummer vorliegt und Sie die Einreihung der betreffenden Ware selbst vornehmen müssen und
  • der Einreihung anhand eines Praxisbeispiels.

Im letzten Teil unserer Beitragsserie zum Elektronischen Zolltarif wollen wir Ihnen nun noch mögliche Hilfsmittel für die Einreihung Ihrer Waren mit auf den Weg geben.

Zum einen steht Ihnen das Stichwortverzeichnis des EZT-Online zur Verfügung.

Hier haben Sie die Möglichkeit nach bestimmten Stichworten und der Einreihung dieser Waren in der Nomenklatur zu suchen. Meist wird Ihnen im Bereich der Fundstelle für die jeweilige Warenbeschreibung eine vierstellige Position oder sechs- bis achtstellige Unterposition angezeigt. Durch Klicken auf den Link springen Sie automatisch an die betreffende Stelle in der Warennomenklatur und können die Einreihung hier dann ggf. vervollständigen.

Tipp: Sie können Ihre Trefferquote erhöhen, indem Sie möglichst allgemeine Bezeichnungen oder auch Oberbegriffe für Ihre Suche verwenden. Zusätzlich kann die Nutzung des %-Zeichens Ihre Suche optimieren: Wird das %-Zeichen vor das eigentliche Stichwort gesetzt, sucht der EZT nach allen Begriffen, in denen der von Ihnen eingegebene Suchbegriff am Ende vorkommt. Setzen Sie das „%“-Zeichen hingegen hinter den Suchbegriff, wird nach allen Begriffen gesucht, in denen das eingegebene Stichwort vorangestellt wird. Ein „%“-Zeichen vor und nach dem Stichwort bewirkt eine Suche nach allen Begriffen, in denen der von Ihnen eingegebene Begriff – egal an welcher Stelle – vorkommt.

Außerdem können Sie Auskünfte bei der Zollverwaltung einholen. Neben einer unverbindlichen Anfrage per Telefon oder Email bei Ihrem zuständigen Zollamt oder auch der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung besteht die Möglichkeit eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über das Zoll-Portal zu beantragen. Dazu reichen Sie eine detaillierte Warenbeschreibung und je nach Ware ein Muster bzw. eine Probe oder alternativ Bilder ein. Die Einreihung Ihrer Ware wird dann von der Zollverwaltung überprüft und im Ergebnis eine verbindliche Zolltarifauskunft mit einer Gültigkeit von drei Jahren erteilt. Diese Auskunft hat Bindungswirkung für Sie als Unternehmen, aber auch für die Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten der EU.

Hinweis:
Haben Sie eine vZTA für Ihre Ware erhalten, müssen Sie diese auch in Ihrer Zollanmeldung angeben!
 

Die so erteilten verbindlichen Zolltarifauskünfte werden in der EBTI-Datenbank erfasst. Hierbei handelt es sich um eine frei zugängliche Datenbank der EU-Kommission, die Ihnen als weiteres Hilfsmittel für die Einreihung dienen kann. Durch Eingabe von Stichworten können Sie sich verbindliche Zolltarifauskünfte zu vergleichbaren Waren anzeigen lassen und so Anhaltspunkte für die eigene Einreihung sammeln.

Die angezeigten Treffer müssen dann jedoch mit der eigenen Ware verglichen werden. Bei vergleichbaren Waren liegt es nahe, dass die zu betrachtende Ware in die gleiche Zolltarifnummer eingereiht wird, wie die Gegenstandsware der vZTA.

Hinweis:
Es gibt viele Internetseiten, die damit werben Ihnen immer die richtige Zolltarifnummer für die Zollabfertigung zur Verfügung zu stellen. Auch Tools, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten, sind immer weiter auf dem Vormarsch. Bitte achten Sie hier aber darauf, dass diese technische Unterstützung ein Hilfsmittel für die richtige Einreihung Ihrer Waren in den EZT ist. Als Anmelder sollten Sie die angezeigten Codenummern nicht ungeprüft übernehmen.
 

Fazit

Einer Ware die richtige Zolltarifnummer zuzuweisen, stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Nutzen Sie daher für die Einreihung Ihrer Waren in den Elektronischen Zolltarif die vorgestellten Hilfsmittel und auch moderne technische Lösungen als Unterstützung. Beachten Sie aber bitte immer, dass die Verantwortung für die Richtigkeit der Zolltarifnummer in Ihrer Zollanmeldung bei Ihnen als Anmelder verbleibt.

Bei Fragen zur fachgerechten Einreihung oder auch bei der Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft unterstützen wir Sie immer gern. Sprechen Sie uns einfach an oder stellen Sie Ihre offenen Fragen in unserem Seminar „Praxisworkshop Zolltarif.