Aus Vogelperspektive ein Schreibtisch zu sehen voll mit verschiedenen Papieren einem MacBook, einer Kaffeetasse sowie die Hände eines Mannes der einen Kugelschreiber hält und damit auf einen Grafen zeigt.

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat die Zielsetzung, Handelsaktivitäten der Unternehmen zu vereinfachen und durch die Herausgabe von Regelwerken, Modellgesetzen und Richtlinien eine möglichst weltweite Vereinheitlichung der Handelsabwicklung zu erreichen.

Neu – neben der bereits angesprochenen und für September 2019 erwarteten Einführung der künftigen Incoterms 2020 – ist das ICC-Update der Regeln für die elektronische Dokumentenvorlage unter Akkreditiven, genannt „eUCP“ (Uniform Customs and Practice for Documentary Credits for Electronic Presentation). Diese Neufassung (Version 2.0) folgt einer erstmaligen Vorlage der el.ERA (ERA= Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive) aus dem Jahr 2002, die schon damals als Weiterentwicklung elektronischer Abwicklungsprozesse und damit als „Anhang zu den ERA“ entwickelt worden war. Eine Neufassung dazu folgte der Neuauflage der ERA im Jahr 2007 (genannt: ERA 600, also die Publikation Nr. 600 der ICC), die in der Praxis aber beinahe unbeachtet geblieben ist. Die neueste Entwicklung der eUCP dagegen verspricht, einen wichtigen Platz in der wachsenden digitalen Umgebung des Auslandsgeschäfts einzunehmen.

Für Dokumenteninkassi gibt es parallel dazu neue „eURC“ (Uniform Rules for Collections – Supplement for Electronic Presentations). Bei beiden neuen Regelwerken, deren Veröffentlichung noch aussteht, geht es unter anderem um die Akzeptanz von digitalen Import- und Exportdokumenten, also um Vorgänge, die gerade auch bei der Abwicklung von Auslandsgeschäften unter i-TMS eine besondere Rolle spielt. Mit dem neuen ICC-Regelwerk wird damit auch das traditionelle „Dokumentengeschäft“ für die digitale Zukunft fit gemacht – geradezu passend für eine Anwendung unter i-TMS!

(27.Mai 2019, CB)