Es ist eine nahaufname eines Vertrages zu sehen sowie eine Hand mit einem Kugelschreiber und einer Unterschrift.

Zerbrechen Sie sich als Exporteur auch öfter mal den Kopf darüber, wie Sie Ihre Forderung bestmöglich absichern können? Oder haben Sie vielleicht sogar schon mal den „worst case“, einen Ausfall Ihrer Forderungen erlebt?

Eine Möglichkeit der Zahlungsabsicherung stellt das Akkreditiv dar. Das Akkreditiv beinhaltet das Versprechen einer Bank für die Verbindlichkeiten ihres Kunden einzustehen. Für Sie dient es also gleichzeitig als Bonitätsauskunft Ihres Geschäftspartners.

Das Akkreditiv als Zahlungsinstrument dient als Lösung bei Interessenkonflikten von Exporteur und Importeur. Doch ist es auch in Zeiten der Globalisierung noch eine gute Wahl?

Die weltweite jährlich aktuelle Umfrage  der ICC „Rethinking Trade and Finance“ bildet die Entwicklung des Dokumentenakkreditivs ab. Hierzu werden Banken befragt, die angeben, wie sich die Zahl der Abwicklungen verändert hat.

Die grundlegende Tendenz der Umfrage zeigt, dass das Akkreditiv als Absicherung von Forderungen im Auslandsgeschäft, trotz seines langen Bestehens, sehr wohl noch zeitgemäß ist und vor allem in den letzten Jahren sogar einen Anstieg verzeichnen konnte. Dies könnte an den weltweiten Unsicherheiten in einigen Branchen liegen.
Sogar in Europa macht der Anteil der Akkreditive ca. 10% des Weltvolumens aus. Dies ist vor allem der Fall, weil ausschließlich vertraglich getroffene Regelungen im Falle eines Schadens aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgebiete nicht durchsetzbar sind.

Das Akkreditiv bietet Ihnen also die Möglichkeit Ihre Forderung sicher und zu einem bestimmten Termin auch durchsetzen zu können.

Wir als NWI haben uns überlegt, wie wir das schon lange bestehende Konzept des Akkreditivs mit der Globalisierung in Einklang bringen können und bieten daher einen umfassenden Service bei i-TMS an.

Wollen Sie mehr erfahren, dann lesen Sie doch unseren Beitrag zum Thema Produkte oder rufen Sie uns gerne an.

Wir unterstützen Sie gerne bei der dokumentären Abwicklung Ihrer Zahlungsverpflichtungen.

(25. Februar 2019; MO)