Es liegen Blätter auf einem Tisch und man Sieht einen Mann der diese Unterschreibt

Ihr Unternehmen wird immer aktiver im Außenhandel? Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen, wie zum Beispiel günstige Einkaufspreise oder auch Produkte aus aller Welt?

Das freut uns sehr!

Gleichzeitig sollten Sie die neuen Herausforderungen, die der Außenhandel mit sich bringt, im Fokus behalten. Hier sind im Besonderen die vereinbarten Zahlungsbedingungen zu beachten.
Damit ein Außenhandelsgeschäft einwandfrei abgewickelt werden kann, ist es besonders wichtig, dass direkt zu Beginn vereinbart wird, wie die Zahlung erfolgen soll. Zu den gängigsten Zahlungsbedingungen, die gleichzeitig den Geldfluss absichern, zählen das Dokumentenakkreditiv (siehe Newsletter 02/2019) und das Dokumenteninkasso, auf welches der heutige Beitrag näher eingeht.

Bei einem Exportgeschäft stellt sich oft die Frage, wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Ware erst dann an den Importeur übergeht, wenn dieser auch die Zahlung leistet.
Das Dokumenteninkasso bietet Ihnen hierbei die Möglichkeit, durch Einbeziehen von Banken auf beiden Seiten sicherzustellen, dass Ihre Ware erst dann an den Importeur übergeht, wenn dieser im Gegenzug die Zahlung leistet oder ein vereinbartes Zahlungsziel akzeptiert wird. Das Dokumenteninkasso wird als „Zug-um Zug“-Geschäft (Dokumente gegen Geld oder Dokumente gegen Akzept) bezeichnet. Beim Dokumenteninkasso sind die Banken (Bank des Importeurs und Bank des Exporteurs) die Vermittler zwischen dem Verkäufer/Exporteur und dem Käufer/Importeur.

Als Erstes vereinbaren Sie im Kaufvertrag, der zwischen Importeur und Exporteur geschlossen wird, als Zahlungsbedingung „documents against payment“ oder alternativ „documents against acceptance“. Im Anschluss bringt der Exporteur die Ware auf den Weg und reicht dann das Transportdokument mit der Rechnung und evtl. weiteren Handelsdokumenten bei seiner Bank ein. Diese schickt die Dokumente an die Bank des Importeurs, mit der Weisung, die Dokumente nur gegen Zahlung bzw. gegen Akzeptierung der beigefügten Tratte auszuhändigen. Dieser Zug-um-Zug Charakter ermöglicht es, dass die Dokumente nur dann ausgehändigt werden, wenn der Importeur Zahlung leistet oder alternativ Zahlung durch Akzeptierung der Tratte verspricht. Somit erfolgt der Zugriff auf die Ware nur gegen Zahlung oder Akzept der Rechnung.

Die dazu notwendigen Dokumente können Sie ganz bequem digital über unser Portal i-TMS oder analog durch einen unserer Mitarbeiter erstellen lassen.
Bei der Zusammenstellung der Dokumente sind Sie flexibel. Diese können beispielsweise nur aus einem Wechsel und einer Rechnung bestehen (Wechselinkasso) oder aber von verschiedensten Zertifikaten begleitet werden. Hierbei ist es wichtig eine Absprache mit dem Importeur zu treffen, denn dieser wird die Dokumente auch nur aufnehmen, wenn die Dokumentation entsprechend ausreichend ist um die Ware auch einzuführen.

Im Gegensatz zum Akkreditiv gibt es kein Zahlungsversprechen einer Bank und somit keine Bonitätsauskunft über den Importeur, dennoch stellt das Inkasso eine wunderbare Alternative im Alltag der Außenhandelsgeschäfte dar.

Wie das Dokumenteninkasso genau funktioniert und eingesetzt werden kann?
Sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Sie!

(28. März 2019; MK)