Die Regelungen für den Umgang mit Cannabis haben sich durch das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 nur teilweise geändert. So ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts nun erlaubt.

Die Zollverwaltung informiert in einer Fachmeldung jedoch darüber, dass die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis weiterhin verboten bleiben und auch strafbewehrt sind. Somit ist insbesondere auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum aus dem Ausland weiterhin verboten und strafbar.

Der Zoll warnt daher Konsumentinnen und Konsumenten zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich davor, im Ausland erworbenes Cannabis nach Deutschland einzuführen.

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)

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