Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2024 die Annahme des 15. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat begrüßt. Dabei zielen die neuen Maßnahmen darauf ab weiter gegen die russische „Schattenflotte“ vorzugehen und die Umgehung von Sanktionen zu bekämpfen

Das 15. Sanktionspaket umfasst u.a. die folgenden Maßnahmen:

  • Maßnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen mit denen u.a. 52 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte sanktioniert werden, die damit einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen unterliegen,
  • Erweiterung der Sanktionsliste um insgesamt 84 weitere Listungen (54 Personen und 30 Einrichtungen),
  • Schutz der Interessen der Wirtschaftsbeteiligten in der EU und
  • Maßnahmen im Finanzsektor wie z.B. eine Nichthaftungsklausel für EU-Zentralverwahrer.

Die Änderungsverordnungen können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union einsehen:

Verordnung (EU) 2024/3189 vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202403189

Verordnung (EU) 2024/3192 vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202403192

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/russischer-angriffskrieg-gegen-die-ukraine-15-sanktionspaket-zielt-auf-russische-schattenflotte-ab-2024-12-16_de

Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu),