In einer Pressemitteilung vom 24. Juni 2024 hat die EU-Kommission die Einigung auf weitere Sanktionen gegen Russland bekanntgegeben. Dabei steht bei dem nunmehr 14. Sanktionspaket das bessere Vorgehen gegen die Umgehung bereits bestehender Sanktionen im Fokus. Darüber hinaus hat das Sanktionspaket neue Maßnahmen im Gepäck. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Flüssigerdgas (LNG) und bestimmte Schiffe. 

Das 14. Sanktionspaket umfasst u.a. die folgenden Maßnahmen:

  • Künftig werden alle Investitionen in LNG-Projekte, die in Russland im Bau sind, sowie Ausfuhren zugunsten dieser Projekte in Bezug auf Flüssigerdgas verboten. Auch wird nach einem Übergangszeitraum von neun Monaten die Nutzung von EU-Häfen für die Umladung von russischem Flüssigerdgas verboten. Außerdem verbietet das Paket die Einfuhr von russischem LNG nach bestimmten Terminals, die nicht an das Gasfernleitungsnetz der EU angebunden sind.
  • Erstmalig hat die EU mit einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen eine Maßnahme erlassen, die auf bestimmte Schiffe abzielt, die zur Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine beitragen. Hierzu wird eine Liste geführt, die regelmäßig aktualisiert wird.
  • Die Sanktionsliste wird um insgesamt 116 Einträge erweitert. Damit unterliegen nun weitere 69 Einzelpersonen und 47 Organisationen dem Einfrieren von Vermögenswerten und, im Falle von Einzelpersonen, auch Reiseverboten.
  • Auch die Ausfuhr von weiteren Dual-Use-Gütern und fortschrittlicher Technologie (z.B. Mikrowellen- und Antennenverstärker, Flugdatenschreiber und geländegängige Fahrzeuge) wird weiter eingeschränkt. Die Ausfuhrverbote bestimmter Arten von Industrieprodukten, Chemikalien, Kunststoffen, Fahrzeugteilen und Maschinen werden ausgeweitet und der Export sowie die Verbringung von Manganerzen untersagt.
  • Das mit dem 12. Sanktionspaket vereinbarte Einfuhrverbot für russische Diamanten wird präzisiert.

Die Änderungsverordnungen können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union einsehen:

Verordnung (EU) 2024/1745 vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1745

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1746 vom 24. Juni 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1746

Hinweis:
Die EU hat außerdem zwei neue Verordnungen im Zusammenhang mit Russland erlassen. Weitere Details zu den Maßnahmen und den Link zu den Verordnungen können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen: Russland: EU richtet neuen länderspezifischen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ein und nimmt 20 Einträge in die Sanktionsliste auf – Consilium (europa.eu)

Hinweis:
Im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen veröffentlichte die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) nun neue weitere Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. die Verbote nicht gelten (sog. Negativcodierung).
Die betreffenden Codierungen können Sie der ATLAS-Info 0628/24 entnehmen. Diese können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu), Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)