Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass der Rat der EU das mittlerweile elfte Sanktionspaket gegen Russland angenommen hat. Die dazugehörige Verordnung wurde am 23. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt seit dem 24. Juni 2023. Mit diesem Paket soll sichergestellt werden, dass die Anwendung und Durchsetzung der europäischen Sanktionsmaßnahmen noch besser erfolgt.
Kernstück des elften Sanktionspakets ist ein neues Instrument zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken, dass es der EU ermöglicht, den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter mit Sanktionen belegter Güter und Technologien zu beschränken. Hierbei wird der Blick auf einzelne Drittländer gelenkt, für die das Umgehungsrisiko als andauernd und besonders groß angesehen wird. Mit den betroffenen Staaten soll eine engere Zusammenarbeit vollzogen werden.
Daneben hat die EU eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen erlassen, u.a. wurde im Bereich der Handelsmaßnahmen
- das Durchfuhrverbot auf bestimmte sensible Güter (z. B. Hoch-Technologien, luftverkehrsbezogene Materialien) ausgeweitet, die über Russland aus der EU in Drittländer ausgeführt werden,
- die Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse verschärft und
- ein vollständiges Verbot bestimmter Arten von Maschinenbauteilen erlassen.
Hinweis:
Beachten Sie hierbei bitte, dass die Verordnung im Artikels 3g verbietet, Eisen- und Stahlerzeugnisse russischen Ursprungs als Vorprodukte bei der Produktion einzusetzen. Dies gilt auch für die Herstellung im Drittland. Künftig wird beim Import ein Ursprungsnachweis für eben diese Vorprodukte verlangt. Die betroffenen Eisen- und Stahlerzeugnisse sind im Anhang XVII der Verordnung aufgelistet und umfassen neben Rohprodukten – wie beispielsweise Eisen und nicht legierten Stahl, in Rohblöcken (Ingots) – auch Schrauben, Federn oder Haushaltsartikel. Diese Vorschrift bedeutet für Sie als Importeur einen erheblichen Mehraufwand in der Praxis, weshalb davon auszugehen ist, dass aus der Wirtschaft deutliche Kritik verlautbar sein wird. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Zollverwaltung bei der Umsetzung positionieren wird.
Zusätzlich wurden sogenannte Verkehrsmaßnahmen (umfasst z.B. ein vollständiges Verbot für LKW mit russischen Anhängern und Sattelanhängern, Güter in die EU zu befördern) und Energiemaßnahmen (umfasst z.B. das Ende der Möglichkeit, russisches Öl über Pipelines nach Deutschland und Polen einzuführen) erlassen. Auch weitere Einträge auf der Sanktionsliste sind erfolgt.
Die Pressemitteilung mit ausführlichen Informationen zu den einzelnen Maßnahmen des Sanktionspakets können Sie auf der Seite der EU-Kommission nachlesen:
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/11-sanktionspaket-der-eu-gegen-russland-2023-06-23_de
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1214
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)