Die Europäische Kommission hat eine aktualisierte Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte und Postleitzahlencodes veröffentlicht (Stand: Juni 2024).

Aufgrund dessen wurde zudem das Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“, welches von den deutschen Zollbehörden zur Verfügung gestellt wird, aktualisiert.

Ist auf einem vorliegenden Präferenznachweis erkennbar, dass die Waren in einem gelisteten Gebiet hergestellt wurden, kann der Präferenznachweis nicht anerkannt werden.

Hinweis: Präferenznachweise aus Israel müssen einige besondere Formvorschriften erfüllen. Importeure sollten daher vor einer Wareneinfuhr genau prüfen, ob die Präferenzkriterien, wie im Merkblatt beschrieben, erfüllt sind.