Wir haben bereits in den vergangenen Newslettern darüber berichtet, dass elektronische Bescheinigungen in den ab 1. Januar 2025 geltenden neuen PEM-Ursprungsregeln grundsätzlich vorgesehen sind.

Nun wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung veröffentlicht, die die Länder auflistet, die elektronische Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 und EUR-MED) ausstellen und wo man diese prüfen kann.

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie in Kurzform zusammengefasst:

Norwegen

  • Beginn: 2.4.2020
  • Link zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigungen: https://eur1.toll.no

Türkei

Marokko

Israel

Außerdem wurde eine aktualisierte Matrix zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung zwischen den Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht.

 

Die Bekanntmachung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:

Delegierte Verordnung – EU – 2024/1239 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

 

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)

 

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