Die Generalzolldirektion informiert im Rahmen einer Fachmeldung über die Gewährung uneingeschränkten zollfreien Zugangs zur Union für das Jahr 2025 für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren mit Ursprung in Norwegen

Die Fachmeldung können Sie über den folgenden Link einsehen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_warenverkehr_norwegen_1.html

Die dazugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2024/3001 wurde am 3. Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2025. Über den folgenden Link können Sie die Verordnung herunterladen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202403001

Den im Anhang aufgeführten Erzeugnissen wie z.B. alkoholfreiem Bier mit Ursprung in Norwegen wird vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 uneingeschränkter zollfreier Zugang zur Union gewährt. Bitte beachten Sie, dass hierfür die zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum und dem Königreich Norwegen festgelegten Ursprungsregeln anzuwenden sind.

Außerdem berichtet die EU-Kommission in einer Pressemitteilung über einen wichtigen Schritt im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay). Demnach haben die Parteien die langen Verhandlungen über ein wegweisendes Partnerschaftsabkommen endlich abgeschlossen. Das Abkommen ist das umfangreichste Handelsabkommen, das die EU je geschlossen hat und ermöglicht einen stufenweisen Abbau von Zöllen im Wert von 4 Mrd. Euro im Jahr. Es soll Vorteile durch verstärkte Zusammenarbeit auf vielen Ebenen bieten und neben mehr Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Sicherheit wurde der Fokus auch auf die Nachhaltigkeit gesetzt.

Weitere Details zum Mercosur-Abkommen können Sie der Pressemitteilung entnehmen: 

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-und-mercosur-erzielen-politische-einigung-uber-wegweisende-partnerschaft-2024-12-06_de

Hinweis:
Auch die deutsche Bundesregierung informiert in einer Pressemitteilung über die politische Einigung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mercosur-freihandelsabkommen-2324260

Wie geht’s weiter?

Der Abkommensentwurf zwischen der EU und dem Mercosur besteht aus drei Säulen: eine Politik-, eine Kooperations- und eine handelspolitische Säule. Mit dem Ende der Verhandlungen ist der erste wichtige Schritt auf dem Weg zum Abschluss des Abkommens getan. Eine Veröffentlichung der offiziellen Dokumente erfolgt in den nächsten Tagen. Es folgt eine abschließende rechtliche Überprüfung durch beide Seiten. Anschließend wird der Text in alle Amtssprachen der EU übersetzt und dem Rat und dem Parlament vorgelegt.

 

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html), Amtsblatt der EU (https://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html?locale=de)