Bereits im letzten Newsletter haben wir über die mögliche Verschiebung der Umstellung auf die neuen PEM-Ursprungsregeln berichtet.
Nun informiert auch die Generalzolldirektion in einer Fachmeldung über das geplante Vorgehen. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass das revidierte PEM-Übereinkommen wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft tritt und die Übergangsregeln ersetzt. Jedoch können die alten Ursprungsregeln weiterhin parallel bis zum 31. Dezember 2025 angewendet werden. Die alten und neuen Regeln sollen also weiterhin parallel anwendbar bleiben.
Außerdem werden formelle Vorgaben erläutert. Beispielsweise müssen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, die bis zum 31. Dezember 2025 nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen ausgestellt werden in Feld 7 den Vermerk „REVISED RULES„ in englischer Sprache enthalten. Dies gilt auch für Ursprungserklärungen. Hier ist der Vermerk am Ende der Erklärung zu ergänzen.
Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Förmlichkeiten sollen in den noch zu verabschiedenden Beschlüssen des gemischten PEM-Ausschusses enthalten sein. Die EU-Kommission hat außerdem angekündigt, die verschiedenen Szenarien in entsprechenden Mitteilungen im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen.
Weitere Details können Sie der Fachmeldung entnehmen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)