Über die vorläufige Einigung zwischen Rat und dem Europäischen Parlament zu einer Verordnung mit der in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Unionsmarkt verboten werden haben wir Sie bereits informiert. 

Nun teilt der Europäische Rat mit, dass die Verordnung angenommen wurde. Mit dieser Verordnung wird das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie die Ausfuhr aus der Union von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, verboten. Dabei ist die Verordnung nicht auf einen bestimmten Güterkreis beschränkt und gilt unabhängig vom Wert der Güter.

Als Wirtschaftsbeteiligte müssen Sie künftig sicherstellen, dass die Produkte, die Sie auf dem Unionsmarkt bereitstellen, frei von Zwangsarbeit hergestellt werden. Bei Verstößen drohen Ihnen neben erheblichen Sanktionen auch Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile. Außerdem kann auch das Verbot der Einfuhr der jeweiligen Waren auf dem europäischen Markt die Folge sein.

Hintergrund

Laut EU sind rund 27,6 Millionen Menschen weltweit in zahlreichen Branchen und auf jedem Kontinent von Zwangsarbeit betroffen. Dabei findet der Großteil der Zwangsarbeit in der Privatwirtschaft statt. Um dem entgegenzutreten hat die EU-Kommission am 14. September 2022 einen Vorschlag für ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten in der EU vorgelegt.

Wie geht’s weiter?

Die Billigung durch den Rat stellt den letzten Schritt im Beschlussverfahren dar. Damit ist der Rechtsakt formell angenommen. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ihre Geltung beginnt drei Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens.

Weitere Details und den Link zum Verordnungsentwurf können Sie der Pressemitteilung auf der Seite des Europäischen Rats entnehmen:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/11/19/products-made-with-forced-labour-council-adopts-ban/#:~:text=Am%2014.,Januar%202024%20seine%20Verhandlungsposition%20fest.

Quelle: Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu/de/european-council/)