Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

Als Hilfestellung bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Internetseite FAQs zum Lieferkettengesetz an. Diese wurden nun umfangreich aktualisiert und stehen Ihnen mit dem Stand 9. Juli 2024 zur Verfügung.

Unter anderem wurden folgende wichtige Änderungen vorgenommen:

  • Der Unternehmensbegriffs im Sinne des LkSG wurde neugefasst und es wurden Hinweise zum Unternehmensbegriff bezüglich juristischer Personen des öffentlichen Rechts aufgenommen.
  • Es wurde eine Hilfestellung für die Ermittlung der Arbeitnehmendenschwelle bei einem ausländischen Unternehmen mit mehreren inländischen Zweigniederlassungen sowie bei Leiharbeitnehmenden eingefügt.
  • Es wurde eine Definition der Obergesellschaft im Sinne des LkSG eingefügt.
  • Außerdem wurde klargestellt, in welcher Sprache die Grundsatzerklärung nach LkSG abzugeben ist.
  • Der Lieferkettenbegriff bei Einzelhandelsunternehmen wurde konkretisiert.

Sie erreichen sie FAQs über folgenden Link:

https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/FAQ/haeufig_gestellte_fragen_node.html

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)