Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berichtet in einem Sondernewsletter über die Neufassung der sogenannten Feuerwaffenverordnung. Mit der Neufassung wird die bisher gültige Verordnung (EU) Nr. 258/2012 grundlegend überarbeitet.
Die neue Verordnung (EU) 2025/41 können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/41/deu
Die Ziele, die mit dieser neuen Verordnung erreicht werden sollen, sind ambitioniert und umfangreich. Hier nur ein kleiner Auszug:
- Es sollen Schlupflöcher für den illegalen Handel mit Feuerwaffen geschlossen werden.
- Die Einfuhr von Feuerwaffen soll harmonisiert werden.
- Durch die Einführung von Kennzeichnungspflichten sollen die Transparenz und Rückverfolgbarkeit erhöht werden.
- Es soll ein elektronisches Lizenzierungssystems (ELS) auf EU-Ebene eingeführt werden, das die Mitgliedstaaten nutzen können. Alternativ soll die Anbindung bereits existierender elektronischer Antragssysteme der Mitgliedstaaten ermöglicht werden.
- Außerdem soll die Verordnung der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch eine einheitliche Anwendung durch die Mitgliedstaaten der EU dienen.
Für einen Großteil der Regelungen gilt eine Übergangsfrist von 4 Jahren, da teilweise umfangreiche Umsetzungsarbeiten erforderlich sind. Insbesondere die Vorschriften zu den Ausfuhrgenehmigungsverfahren gelten somit erst ab dem 12. Februar 2029.
Hinweis:
Bis zum Ende der Übergangsfrist gilt die alte Verordnung (EU) Nr. 258/2012 weiter, sodass die aktuellen Verfahren für die Ausfuhr von Gütern, die unter die Verordnung (EU) Nr. 258/2012 fallen, bis 11. Februar 2029 bestehen bleiben können.
Einen Überblick über die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen und weitere Details können Sie auf der Internetseite des BAFA nachlesen:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)