Im Jahr 2013 wurde das sogenannte Minamata-Übereinkommen unterzeichnet. Dabei handelt es sich um einen internationalen Vertrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber. Zur Umsetzung verabschiedete die Europäische Union 2017 die EU-Quecksilberverordnung, die den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber abdeckt: vom Primärabbau bis zur Abfallentsorgung. Sie trägt zum letztendlichen Ziel der EU bei, die Verwendung, Herstellung und Ausfuhr von Quecksilber und mit Quecksilber versetzten Produkten zu begrenzen und im Laufe der Zeit einzustellen, wie in der EU-Quecksilberstrategie dargelegt.
In einer Pressemitteilung hat der Rat der Europäischen Union nun mitgeteilt, dass eine Verordnung angenommen wurde, die die Verwendung von Dentalamalgam vollständig verbietet und die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr anderer mit Quecksilber versetzter Produkte untersagt. Die aktualisierten Vorschriften zielen darauf ab, die verbleibende Verwendung von Quecksilber in der Europäischen Union im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU zu reduzieren.
Unter anderem enthält diese Verordnung die folgenden Regelungen:
· Ab dem 1. Januar 2025 wird das Verwendungsverbots von Dentalamalgam zur Behandlung der Zähne grundsätzlich auf alle Menschen in der EU ausgeweitet.
· Der Export von Dentalamalgam ist ab dem 1. Januar 2025 verboten.
· Das Herstellungs- und Importverbot in der EU gilt ab 1. Juli 2026.
· Für sechs weitere quecksilberhaltige Lampen gilt ab 31. Dezember 2025 bzw. 31. Dezember 2026 ein Herstellungs-, Ein- und Ausfuhrverbot.
Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung entnehmen: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/05/30/council-signs-off-on-measures-to-make-the-eu-mercury-free/?utm_source=brevo&utm_campaign=AUTOMATED%20-%20Alert%20-%20Newsletter&utm_medium=email&utm_id=320
Quelle: Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu/en/)