Die am 29. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten sieht vor, dass Mitgliedstaaten, Drittländer oder Landesteile, in denen relevante Rohstoffe oder relevante Erzeugnisse wie z.B. Kaffee, Holz oder Soja angebaut oder erzeugt werden, von der EU-Kommission in die Risikostufe „hohes Risiko“, „normales Risiko“ oder „geringes Risiko“ einzuteilen sind. Die Einteilung richtet sich danach, wie hoch das Risiko in den Ländern ist, dass dort Rohstoffe erzeugt bzw. aus diesen Rohstoffen Erzeugnisse hergestellt werden, die nicht entwaldungsfrei sind und damit gegen die Vorgaben der sogenannten WaldschutzVO (Art. 3 Buchst. a)) verstoßen.
Von der Risikostufe soll insbesondere der Umfang der Sorgfaltspflicht der jeweiligen Marktteilnehmer und Händler abhängen. Die Liste der Länder oder Landesteile, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen, soll mittels Durchführungsrechtsakten gemäß eines Prüfverfahrens nach Art. 36 Abs. 2 WaldschutzVO erlassen und bis zum 30.12.2024 veröffentlicht werden. Berichten zufolge könnte sich die Risikoeinstufung der Länder oder Landesteile jedoch verzögern.
Die Verzögerung der Risikoeinstufung sei vor allem auf die Kritik von Entwicklungsländern zurückzuführen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit als „Hochrisikoland“ eingestuft werden sollten. Sie befürchten, dass Unternehmen ihre Tätigkeit in den betroffenen Ländern aufgrund des schlechten Rufs, der mit dem Status als „Hochrisikoland“ einhergeht, einstellen. Sie kritisieren, dass Großproduzenten, die über moderne Geolokalisierungstechnologien verfügen, gegenüber Kleinbauern, die Schwierigkeiten bei der Einhaltung der neuen Regelungen haben, begünstigt werden.
Offenbar sollen Unternehmen, die relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse in die EU einführen, ihre Einkäufe bei Kleinbauern in Entwicklungsländern bereits reduziert haben. Dies hänge vor allem mit den Schwierigkeiten bei der Erbringung entsprechender Nachweise, dass die relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse entwaldungsfrei sind, zusammen.
Die Folgen einer solchen Verzögerung können Sie im ausführlichen Beitrag zum Thema nachlesen:
Tipp:
Stellen Sie Ihre offenen Fragen in Bezug auf die Entwaldungs-Verordnung (WaldschutzVO) Frau Rechtsanwältin Daria Madejska. Sie ist Expertin im Umweltrecht und berichtet über Melde- und Überwachungspflichten von Unternehmen, praktische Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze. Melden Sie sich zu unserem Webinar „EU-Deforestation Regulation (EUDR) – Grundlagen und aktuelle Entwicklungen (Die Entwaldungsverordnung)“ an!
Quelle: RSM Ebner und Stolz (https://www.ebnerstolz.de/)