Die am 29. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten sieht vor, dass Mitgliedstaaten, Drittländer oder Landesteile, in denen relevante Rohstoffe oder relevante Erzeugnisse wie z.B. Kaffee, Holz oder Soja angebaut oder erzeugt werden, von der EU-Kommission in die Risikostufe „hohes Risiko“, „normales Risiko“ oder „geringes Risiko“ einzuteilen sind. Die Einteilung richtet sich danach, wie hoch das Risiko in den Ländern ist, dass dort Rohstoffe erzeugt bzw. aus diesen Rohstoffen Erzeugnisse hergestellt werden, die nicht entwaldungsfrei sind und damit gegen die Vorgaben der sogenannten WaldschutzVO (Art. 3 Buchst. a)) verstoßen.

Von der Ri­si­ko­st­ufe soll insbesondere der Um­fang der Sorg­falts­pflicht der je­wei­li­gen Markt­teil­neh­mer und Händ­ler abhängen. Die Liste der Länder oder Lan­des­teile, die ein ge­rin­ges oder ho­hes Ri­siko auf­wei­sen, soll mit­tels Durchführungs­rechts­ak­ten gemäß ei­nes Prüfver­fah­rens nach Art. 36 Abs. 2 Wald­schutzVO er­las­sen und bis zum 30.12.2024 veröff­ent­licht wer­den. Be­rich­ten zu­folge könnte sich die Ri­si­ko­ein­stu­fung der Länder oder Lan­des­teile je­doch verzögern.

Die Verzöge­rung der Ri­si­ko­ein­stu­fung sei vor al­lem auf die Kri­tik von Ent­wick­lungsländern zurück­zuführen, die mit ho­her Wahr­schein­lich­keit als „Hochri­si­ko­land“ ein­ge­stuft wer­den soll­ten. Sie befürch­ten, dass Un­ter­neh­men ihre Tätig­keit in den be­trof­fe­nen Ländern auf­grund des schlech­ten Rufs, der mit dem Sta­tus als „Hochri­si­ko­land“ ein­her­geht, ein­stel­len. Sie kri­ti­sie­ren, dass Großpro­du­zen­ten, die über mo­derne Geo­lo­ka­li­sie­rungs­tech­no­lo­gien verfügen, ge­genüber Klein­bau­ern, die Schwie­rig­kei­ten bei der Ein­hal­tung der neuen Re­ge­lun­gen ha­ben, begüns­tigt wer­den.

Of­fen­bar sol­len Un­ter­neh­men, die re­le­vante Roh­stoffe und re­le­vante Er­zeug­nisse in die EU einführen, ihre Einkäufe bei Klein­bau­ern in Ent­wick­lungsländern be­reits re­du­ziert ha­ben. Dies hänge vor al­lem mit den Schwie­rig­kei­ten bei der Er­brin­gung ent­spre­chen­der Nach­weise, dass die re­le­van­ten Roh­stoffe und re­le­van­ten Er­zeug­nisse ent­wal­dungs­frei sind, zu­sam­men.

 

Die Folgen einer solchen Verzögerung können Sie im ausführlichen Beitrag zum Thema nachlesen:

https://www.ebnerstolz.de/de/entwaldungsfreie-lieferketten-verzoegerung-risikoeinstufung-laender-481928.html

Tipp:
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Quelle: RSM Ebner und Stolz (https://www.ebnerstolz.de/)