Die Deutsche Emissionshandelsstelle informiert in ihrem Newsletter über die Novellierung des Treibhausemissionshandelsgesetzes (TEHG). Auf EU-Ebene wurde im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets die sogenannte Emissionshandelsrichtlinie (RL 2003/87/EG) überarbeitet und neugefasst. Die hier gemachten supranationalen Vorgaben wurden auf nationaler Ebene durch das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 in nationales Recht umgesetzt und das TEHG so novelliert.

Das Gesetz können Sie im Bundesgesetzblatt einsehen:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/70/VO.html 

Die Deutsche Emissionshandelsstelle macht auf wichtige Inhalte aufmerksam, u.a.:

  • können Emissionsgenehmigungen nun nach § 4 TEHG für stationäre Anlagen ausgestellt werden,
  • gibt es Neuerungen im Luftverkehr im Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem für Nicht-CO2-Effekte und förderfähige Flugkraftstoffe,
  • werden Vorgaben der Emissionshandelsrichtlinie zur Einbeziehung des Seeverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) durch das TEHG in nationales Recht umgesetzt,
  • werden die europarechtlichen Vorgaben für einen EU-weiten Brennstoffemissionshandel, den Europäischen Emissionshandel 2 (EU-ETS 2), in nationales Recht umgesetzt und insbesondere die EU-ETS-2-Verantwortlichen sowie der Anwendungsbereich in Deutschland konkretisiert,
  • schafft das TEHG wichtige nationale Rechtsgrundlagen für die Durchführung des CBAM in Deutschland.

Details und weitere Informationen können Sie dem Newsletter der Deutschen Emissionshandelsstelle entnehmen:

https://www.dehst.de/SharedDocs/Newsletter/DE/2025/10-03-25-tehg.html?view=renderNewsletterHtml 

Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (https://www.dehst.de/DE/Home/home_node.html)

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