Der Europäische Rat hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Sanktionen gegen Belarus ausgeweitet werden. Grund hierfür ist die anhaltende militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands durch Belarus.

Die beschlossenen Maßnahmen zielen auf die belarussische Wirtschaft ab. Neben der Ausweitung von Einfuhr- und Ausfuhrverboten (Handelssektor) wird auch die Erbringung bestimmter Dienstleistungen – beispielsweise in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, IT-Beratung und Rechtsberatung oder auch Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Produktprüfung und technische Überwachung – untersagt.  Im Verkehrssektor wird das Beförderungsverbot ausgeweitet, laut dem es Anhängern und Sattelanhängern mit belarussischer Zulassung untersagt ist, in der Union Güter auf der Straße zu befördern.

Um Sanktionsumgehungen zu vermeiden, müssen EU-Exporteure in künftigen Verträgen die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ aufnehmen, mit der sie die Wiederausfuhr von sensiblen Gütern und Technologien, Gütern, die auf dem Schlachtfeld zum Einsatz kommen, sowie von Feuerwaffen und Munition zur Verwendung in Belarus vertraglich untersagen.

Die neuen Maßnahmen sind bereits am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Tipp:
Der Rat der Europäischen Union stellt eine Zeitleiste zu den EU-Sanktionen gegen Belarus zur Verfügung:
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions-against-belarus/belarus-timeline/

Weitere Details zu den einzelnen Maßnahmen können Sie der Pressemitteilung entnehmen:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/06/29/belarus-involvement-in-russia-s-war-of-aggression-against-ukraine-new-eu-restrictive-measures-target-trade-services-transport-and-anti-circumvention/

Die Änderungsverordnung können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union einsehen:

Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401865

Hinweis:
Im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen veröffentlichte die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) nun neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. die Verbote nicht gelten (sog. Negativcodierung).
Die betreffenden Codierungen können Sie der ATLAS-Info 0632/24 entnehmen. Diese können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Quelle: Rat der Europäischen Union (https://www.consilium.europa.eu/de/), Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)