Das Verfahren Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) wird in der Laufzeit des ATLAS-Releases 10.1 implementiert. Nach einer Übergangszeit wird dieses System die summarische Ausgangsanmeldung (ASumA) in ATLAS-EAS vollständig ablösen. Außerdem ermöglicht WKS die elektronische Übermittlung der Wiederausfuhrmitteilung (WAM).

Mit der ATLAS-Info 0539/23 hat die Generalzolldirektion nun Informationen zur Einführung des Wiederausfuhrkontrollsystems bekannt gegeben. Demnach wird die zollseitige Inbetriebnahme des Systems kurzfristig verschoben. Hintergrund ist eine Mitteilung der EU-Kommission, die den verpflichtenden Echtbetriebsbeginn für die Wirtschaftsbeteiligten auf Ende 2024 verschoben hat.

Die Generalzolldirektion weist darauf hin, dass die zollseitige Inbetriebnahme von WKS im Echtbetrieb zur Laufzeit des ATLAS Releases 10.1 am 24. Februar 2024 geplant ist. Mit der Zertifizierung von Teilnehmersoftware kann voraussichtlich im 2. Quartal 2024 begonnen werden. Teilnehmerseitig soll für die ASumA spätestens im 4. Quartal 2024 ausschließlich das Verfahren WKS genutzt werden.

Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Verfahren EAS eingehende ASumA-Nachrichten ab dem Zeitpunkt der Umstellung nicht mehr verarbeitet werden. Die Weiterbearbeitung bereits vorhandener Vorgänge wird aber über diesen Zeitpunkt hinaus noch für einen befristeten Zeitraum möglich sein.  

Weitere Details können Sie der ATLAS-Info entnehmen. Diese können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

 

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)

Share: