Die Generalzolldirektion hat mit der ATLAS-Info 0518/23 eine Klarstellung bezüglich der Anmeldung von Sicherheitsdaten und Ausgangszollstellen im Rahmen der Versandanmeldung vorgenommen.

Hierin wird betont, dass es mit dem neuen ATLAS Release 9.1 möglich ist, in einer Versandanmeldung die Sicherheitsdaten (Daten der summarischen Ausgangsanmeldung) anzugeben. Damit erfolgt die Vorabanmeldung mittels Versandanmeldung und es ist keine weitere Vorabanmeldung, z.B. in Form einer summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA), abzugeben. In diesem Fall ist im Feld „Sicherheit“ dann der Code „2 – Enthält die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung“ oder „3 – Enthält die Daten sowohl einer summarischen Eingangs- als auch Ausgangsanmeldung“ anzugeben.

In dem Zuge weist die Zollverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die Sicherheitsdaten nicht im Zusammenhang mit dem Feld „Art der Sicherheitsleistung“ in der Gruppe „Sicherheiten“ stehen.

Weiterhin wird klargestellt, dass die Angabe der „Ausgangszollstelle im Versandverfahren“ (VAZSt) nur erforderlich und auch nur dann zulässig ist, wenn in einer Versandanmeldung die Sicherheitsdaten (Code „2“ oder „3“) angegeben werden. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der „Ausgangszollstelle im Versandverfahren“ (VAZSt) – trotz Namensähnlichkeit – nicht um die aus dem Ausfuhrverfahren bekannte „Ausgangszollstelle“ handelt. Letztere ist im Ausfuhrverfahren die Zollstelle an der Außengrenze des Zollgebietes der Union, an der die Waren ausgangsbestätigt werden. Wohingegen die VAZSt als letzte Zollstelle der europäischen Sicherheitszone (Zollgebiet der Union, der Schweiz (inkl. Liechtenstein) und Norwegens) anhand der Sicherheitsdaten überprüft, ob Waren im Versandverfahren die Sicherheitszone verlassen dürfen. Beispielsweise in Calais (Frankreich) für Versandvorgänge in/durch das Vereinigte Königreich (hier: ohne Nordirland). Um diese Prüfung vornehmen zu können erhält die VAZSt (ebenso wie eine Durchgangszollstelle oder die Bestimmungszollstelle) den Datensatz der Versandanmeldung zum Zeitpunkt der Überlassung.

Beachten Sie bitte, dass die Möglichkeit, die Daten der Versandanmeldung (inklusive der Sicherheitsdaten) an eine VAZSt zu senden erst besteht, wenn das entsprechende Land seine nationale Versandanwendung auf die NCTS-Phase 5 umgestellt hat.

Weitere Details zur Angabe der Sicherheitsdaten und Ausgangszollstellen im Rahmen der Versandanmeldung und auch Besonderheiten beim TIR-Verfahren können Sie der ATLAS-Info entnehmen. Diese können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)  

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