Im Kontext der Sanktionen gegenüber Russland bzw. Belarus hat die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) neue Codierungen für die Erklärung, dass die Wiederausfuhr nach Russland bzw. Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland bzw. Belarus vertraglich untersagt wurde bzw. diese Vorgaben nicht gelten, veröffentlicht. In der ATLAS-Info 0669/24 informiert die Generalzolldirektion hierüber. Demnach stehen Ihnen für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr ab sofort folgende Codierungen zur Verfügung:  

  • Y227: Die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland wurden gemäß Artikel 12g Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 vertraglich untersagt
  • Y228: Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2 Buchst. b VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen
  • Y229: Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2a VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen
  • Y230: Die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus wurden gemäß Artikel 8g Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006 vertraglich untersagt
  • Y231: Ausnahme gemäß Artikel 8g Abs. 2 VO (EG) Nr. 765/2006 von der Verpflichtung nach Artikel 8g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus vertraglich zu untersagen
  • Y232: Ausnahme gemäß Artikel 8g Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2006 von der Verpflichtung nach Artikel 8g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus vertraglich zu untersagen

Die ATLAS-Info können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Hinweis:
Der Europäische Rat hat außerdem einen neuen Rahmen für restriktive Maßnahmen als Reaktion auf Russlands destabilisierende Handlungen im Ausland eingeführt, der es der EU ermöglichen wird, „gegen Einzelpersonen und Organisationen vorzugehen, die an Handlungen und politischen Maßnahmen der Regierung der Russischen Föderation beteiligt sind, die die Grundwerte der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ihre Sicherheit, Unabhängigkeit und Integrität sowie jene internationaler Organisationen und Drittländer untergraben.“
Details können Sie der Pressemitteilung hierzu entnehmen:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/10/08/russia-eu-sets-up-new-framework-for-restrictive-measures-against-those-responsible-for-destabilising-activities-against-the-eu-and-its-member-states/

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html), Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu/de/)