Am Anfang eines neuen Jahres treten häufig rechtliche Neuerungen in Kraft und diverse Merkblätter werden durch die Zollverwaltung in einer aktualisierten Version veröffentlicht. Dazu gehörte bereits im Januar das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“. Nun wurden auch das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung“ und die „Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS“ an den aktuellen rechtlichen Stand angepasst.
Tipp:
Änderungen in Merkblättern, Arbeitshilfen oder Handbüchern sind zur besseren Nachvollziehbarkeit in der Regel in kursiv dargestellt. Teilweise beinhalten die jeweiligen Dokumente als Anhang sogar eine Änderungshistorie. So können Sie im Unternehmen schnell prüfen, ob Sie von den Änderungen betroffen sind.
Das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung“ steht für Sie mit dem Stand März 2023 zum Download auf der Internetseite der Zollverwaltung bereit. Es wurden neben redaktionellen Anpassungen vorrangig Aktualisierungen im Bereich der Unterlagencodierungen vorgenommen. Daneben wurde das Handbuch aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation um die „Anlage 2: Außenwirtschaftsrechtliche Codierungen bei der Einfuhr aus bzw. mit Ursprung in Belarus, Russland und der Ukraine (spezifizierte Gebiete)“ ergänzt.
Außerdem wurde mit der Atlas-Info 0414/23 die Veröffentlichung der ATLAS-Verfahrensanweisung (Stand: Februar 2023) durch die Generalzolldirektion bekanntgegeben. Hier wurden neben allgemeinen Anpassungen von Begrifflichkeiten, wie z.B. statt „Unstimmigkeiten“ nun „Unregelmäßigkeiten“, auch in den einzelnen Kapiteln diverse Änderungen vorgenommen und neue Kapitel eingefügt. So gibt es beispielsweise
- im Bereich der Erfassung des Warenverkehrs jeweils ein neues Kapitel zum „Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS)“ und zum „Eingangskontrollsystem (EKS)“,
- im Bereich der Zollbehandlung ein neues Kapitel „Online-Einfuhrdokumente des EU-Systems CSW-CERTEX“ und
- im Bereich des Ausfuhrverfahrens ein neues Kapitel zum „Nachforschungsersuchen nach Versandweiterleitung“.
Auf fachliche Änderungen wird – neben der kursiven Darstellung innerhalb der Verfahrensanweisung – durch zusätzliche Randbalken hingewiesen.
Quelle: Generalzolldirektion (www.zoll.de)