Prozessoptimierung im Außenhandel Teil3

Im zweiten Teil unserer Serie „Prozessoptimierung im Außenhandel“ sind wir näher auf ein handfestes Beispiel im Importbereich eingegangen.

Sollten Sie die anderen Teile noch nicht gelesen haben:
Teil I der Reihe: Prozessoptimierung im Außenhandel
Teil II der Reihe: Prozessoptimierung im Außenhandel

Im heutigen Teil geht es dafür um ein handfestes Beispiel, welches Ihnen im Exportbereich, mit wenig Aufwand, die Möglichkeit schafft, Zeit und Kosten zu sparen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt Ihr Wissen im Rahmen der Prozessoptimierung im Außenhandel zu vertiefen? Dann lesen Sie jetzt weiter!

Die vereinfachte Zollanmeldung bei der Ausfuhr

Zu einer Ausfuhr gehört leider mehr, als nur den Vorgang beim Zoll anzumelden.

Sie haben auch die Verpflichtung, dem Zoll Ihre Ware zu gestellen bzw. dem Zoll die Möglichkeit zu geben, Ihre Ware zu prüfen.

Dies können Sie entweder direkt bei Ihrer Zollstelle machen, oder Sie können die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes im eigenen Hause beantragen. Dies ist allerdings mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden, da die Ware einen Tag vorher und zwei Stunden vor Dienstschluss angemeldet werden muss.

Sie müssen also entweder Zeit oder Geld opfern, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

Für die Gestellung und die Freigabe Ihrer Sendung sind Sie zusätzlich ja auch noch an die Öffnungszeiten der Zollämter gebunden.

Multistopps, Wartezeiten und Gebundenheit an Öffnungszeiten, all dies kann vermieden werden.

Wie kann man derartige Probleme im Rahmen der Prozessoptimierung im Außenhandel vermeiden?

Ganz einfach: durch die Beantragung der Vereinfachten Zollanmeldung bei der Ausfuhr mit förmlicher Bewilligung.

Schneller, Besser und Billiger

Die Vereinfachte Zollanmeldung ist im Export definitiv eine großartige Sache.

Ist Ihr kompletter Warenkreis zugelassen, bekommen Sie in der Regel zu jeder Tages- und Nachtzeit innerhalb weniger Minuten eine automatische Überlassung.

Dies beruht darauf, dass der Zoll bereits bei Ihrem Antrag zur Vereinfachten Zollanmeldung Ihr Unternehmen geprüft und Sie als vertrauenswürdig im System hinterlegt hat, solange Sie natürlich Waren aus dem genehmigten Warenkreis ausführen. Ausnahmen bilden hier allerdings ausfuhrgenehmigungspflichtige Waren.

Dadurch sind Sie,

  1. nicht an Öffnungszeiten gebunden.
  2. bekommen Ihre Überlassung schneller.
  3. die Gestellung vor Ort entfällt.

Und sollte der Zoll doch einmal Ihre Ware prüfen wollen, können Sie die Gestellung ganz einfach außerhalb des Amtsplatzes ohne zusätzliche Kosten beantragen!

Wie Sie sehen, können Sie dadurch sowohl Zeit als auch Geld sparen!

Natürlich ist die Vereinfachte Zollanmeldung bei der Ausfuhr auch an gewisse Anforderungen geknüpft.

Einmal im Jahr wird Ihre Bewilligung für durchschnittlich eine Woche ausgesetzt. Dies macht der Zoll, um zu prüfen, ob bei Ihnen auch weiterhin alles mit rechten Dingen zugeht.

Zusätzlich müssen Sie eine Mindestanzahl von ca. 5 Ausfuhrvorgängen pro Monat erfüllen oder eine wirtschaftliche Bedeutung klarmachen.

Sprich, Sie haben zum Beispiel oft Sendungen außerhalb der Geschäftszeiten des zuständigen Zollamts.

Dies kommt allerdings ganz auf das Zollamt an.

Was Sie im vierten Teil erwartet

Sie nutzen weniger Import- oder Exportverfahren, sondern eher Versandverfahren?

Kein Problem, im nächsten Monat zeigen wir Ihnen, wie Sie bei Versandverfahren mit einem einmaligen Aufwand überflüssige Wartezeiten verhindern, unnötige Zwischenstopps zur Vergangenheit zählen und Ihre Überlassung zu jeder Tageszeit innerhalb von wenigen Minuten bekommen können.

Sie wollen nicht warten und alle Ihre Prozesse schnellstmöglich optimieren?

Dann melden Sie sich bei uns!

Gerne kommen wir bei Ihnen vorbei, analysieren Ihre Prozesse und unterstützen Sie bei der Prozessoptimierung im Außenhandel.

Hier geht es zu unseren Kontaktmöglichkeiten.

Ihr Team von i-TMS