Wie gelangt meine Ware in die vorübergehende Verwahrung?

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt wie gestellte Nichtunionswaren bis zum Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung überwacht werden?
Gestellte Nichtunionswaren müssen innerhalb einer vorgeschriebenen Frist eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. Allerdings geschieht dies nicht immer unverzüglich, Gründe hierfür können unterschiedlich sein. Zum Beispiel ist es noch nicht klar was mit der Ware geschehen soll. Damit die Ware weiterhin überwacht werden kann, wird eine sogenannte „Summarische Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung der Waren“ erstellt und bei der jeweiligen Zollstelle angemeldet. Diese wird bei Ankunft der Ware erzeugt.

BEISPIELE ZUR VORÜBERGEHENDEN VERWAHRUNG AUS DER PRAXIS:

Betreiber/Terminal: Der Terminalbetreiber meldet Ware bei Ankunft mit dem Verkehrsmittel summarisch an. Dies geschieht im Auftrag des Verbringers. Die Ware befindet sich dann in der vorübergehenden Verwahrung.
Frachtführer/Verwahrerwechsel: Durch einen Verwahrerwechsel, den Sie im i-TMS Außenhandelsportal erstellen können, übernimmt der Frachtführer die Verwahrung der Waren. Hiermit übernimmt der Frachtführer ebenfalls die Haftung. Somit kann der Terminalbetreiber die Ware zur körperlichen Abholung freigeben. Dies ist besonders hilfreich, wenn die Ware noch nicht vom Zollamt überlassen oder aufgrund einer Beschau vorgefahren werden soll. Im Bereich Hamburg ersetzt der Verwahrerwechsel das klassische Versandverfahren.
Spediteur/Aufteilung der summarischen Anmeldung: Ein Spediteur führt Waren von verschiedenen Empfängern bzw. Kunden zusammen und organisiert Sammeltransporte. Beim Eingang der Ware wird durch die Aufteilung der summarischen Anmeldung jedem Empfänger seinen Anteil zugewiesen. Durch das Eintragen des Verfügenden bzw. seines Vertreters erhält dieser über ATLAS die entsprechende Verwahrungsmitteilung automatisiert zugestellt.

DAS I-TMS AUSSENHANDELSPORTAL BIETET IHNEN FOLGENDE MÖGLICHKEITEN IM BEREICH SUMA

  • das Anlegen einer vorzeitigen/endgültigen summarischen Anmeldung
  • die Änderung von Ordnungsbegriffen
  • die Änderung des Verfügungsberechtigten
  • die Aufteilung und Konsolidierung einer summarischen Anmeldung
  • die Änderung der Verwahrinformation (Verwahrerwechsel)

Im i-TMS Außenhandelsportal werden die Vorgänge in einer leicht überschaubaren Übersicht dargestellt.
Sprechen Sie uns gerne an.

(30.10.2019; TF, MH)