Es ist ein Autobahn Abschnitt zu sehen mit jeweils 2 fahrenden LKWs auf jeder Seite.

Wie Sie sicherlich schon erfahren haben, beabsichtigt die Europäische Union verstärkt dem Umsatzsteuerbetrug entgegen zu wirken. In ihrer Mitteilung vom 7. April 2016 über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer kündigte die Kommission ihre Absicht an, einen Vorschlag für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen in den Mitgliedstaaten vorzulegen.

In der Richtlinie 2006/112/EG ist eine Reihe von Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung von Lieferungen von Gegenständen im Zusammenhang mit bestimmten innergemeinschaftlichen Umsätzen festgelegt. Eine dieser Voraussetzungen ist die Versendung oder Beförderung der Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen.

Die ersten Schritte machen die sogenannten „Quick-fixes“ die zum 1. Januar 2020 gültig werden. Weitere Änderungen sollen ab Anfang 2022 anwendbar werden.

Die „Quick-fixes“ beinhalten Änderungen zu folgenden Sachverhalten:

  • Reihengeschäfte
  • Konsignationslager
  • Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen
  • materiell-rechtliche Änderungen zu Umsatzsteuer-ID-Nummern bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Nachstehend erhalten Sie offizielle Links zu Dokumenten der Europäischen Union. Hier können Sie nachlesen, ob Sie in Ihrem Unternehmen Änderungen vornehmen müssen. Es ist ratsam sich den Rat eines Steuerberaters einzuholen.

Deutsch

Referentenentwurf des BMF – Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Amtsblatt der Europäischen Union L311 v. 07. Dezember 2018 – siehe Seite 1 bis 7

Englisch

Official Journal of the European Union L311 of 07. Dezember  – see page 1 to 7

Möchten Sie auch Ihre Gelangensbestätigung in Zukunft elektronisch verwalten?
Somit fällt es Ihnen leichter den Überblick zu behalten und Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen steuerrechtlich ordnungsgemäß nachzuweisen. Hinter dem nachstehend Link, finden Sie alle Informationen um Sie neugierig zu machen. Bei Bedarf sprechen Sie uns gerne an.

Gelangensbestätigung

(28. Mai 2019, SW)