27. Juni 2022
ZOBA Reporter

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Das Thema Compliance hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um sicheren und fairen globalen Handel zu gewährleisten, wird das Rechtssystem stetig komplexer und beschließt regelmäßig neue Verordnungen. Daher ist es wichtig, sich kontinuierlich mit den Neuerungen der Gesetzgebung zu befassen. Dies hilft maßgeblich bei der Einhaltung der Compliance-Richtlinien im Außenhandel. Eine neue bevorstehende Verordnung ist das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Im Januar 2023 tritt es in Kraft. Über nationale und internationale Wertschöpfungsketten hinweg sollen damit Menschenrechte und Umwelt geschützt werden. Es zählt zu den Überwachungsgesetzen und verpflichtet Unternehmen, die Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt umzusetzen. Im Fokus der Gesetzgebung stehen die Lieferketten. Diese sorgen in vielen Betrieben für Handlungsbedarf, denn mit jedem zusätzlichen Lieferanten steigt das mögliche Haftungsrisiko. Daher sind Unternehmen dazu verpflichtet, diese nach Compliance-Standards zu prüfen. Potenzielle Risiken durch Lieferanten sollen so direkt erkannt bzw. ausgeschlossen werden, um den Schutz von Mensch und Umwelt über die Wertschöpfungskette hinweg zu gewährleisten. Für unvollständige oder fehlende Prüfungen müssen Unternehmer/Unternehmen haften und mit hohen Bußgeldern rechnen. Angesichts der bevorstehenden Umstellung am 1. Januar 2023 entsteht für viele Unternehmen nun Handlungsbedarf. Ist dies in Ihrem Unternehmen der Fall, sprechen Sie uns bei Fragen zum Thema jederzeit an, wir helfen Ihnen in Kooperation mit unseren Partnern gerne weiter.
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