Wäre es nicht super wenn Sie die Einfuhrabgaben im Bestimmungsland senken könnten?
Fangen Sie noch heute an, durch Präferenzen Zollvergünstigungen in Anspruch zu nehmen und sich einen entscheidenden Schritt von Ihrem Wettbewerber abzuheben.
Wie das gehen soll?
Genau das zeigen wir Ihnen heute!
Lesen Sie jetzt weiter, um mehr zu erfahren.
Zollvergünstigungen kommen zustande durch die Inanspruchnahme von Präferenzmaßnahmen.
Präferenzmaßnahmen sind zollrechtliche Vorzugsbehandlungen für Waren die Ihren Ursprung in Ländern haben, mit denen ein Abkommen geschlossen worden ist.
Diesen Ursprung belegen Sie anhand von Präferenznachweisen und schon profitieren Sie von den Vergünstigungen.
Welche Arten von Präferenzen gibt es? Präferenz ist nicht gleich Präferenz.
Das Ergebnis bleibt allerdings das Gleiche.
- Ursprungspräferenz & Freiverkehrspräferenz
Welche Art der Präferenz Sie nutzen, ist für die Vorzugsbehandlung Ihrer Ware unerheblich.
Allerdings gibt es grundlegende Unterschiede in der Belegführung.
- Ursprungspräferenz
Sie müssen den präferenziellen Ursprung einer Ware belegen, um Vergünstigungen einer Ursprungspräferenz in Anspruch zu nehmen.
Sie müssen also belegen, dass die Ware ihren Ursprung in dem jeweiligen Land/Gebiet des Präferenzabkommens hat.
- Freiverkehrspräferenz
Der zollrechtliche Status und nicht die Herkunft der Ware ist hier das maßgebliche Kriterium.
Sie müssen also prüfen, in welchem Land oder Gebiet sich die Ware momentan, laut Zollrecht, im freien Verkehr befindet.
Was für Präferenznachweise gibt es?
Wie bereits erwähnt, benötigen Sie sogenannte Präferenznachweise um Zollvergünstigungen auf Grund von Präferenzen wahrzunehmen.
Präferenznachweise gibt es in zwei verschiedenen Formen.
- Förmliche Präferenznachweise: Werden von einer Zollstelle oder zugelassenen Behörde ausgestellt.
- Nicht-Förmliche Präferenznachweise: Werden vom Ausführer erstellt.
Bei den folgenden Dokumenten handelt es sich um förmliche Präferenznachweise:
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
- Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
- Ursprungszeugnis Form A
Nicht-Förmliche Präferenznachweise werden durch den Ausführer ausgefertigt.
Entweder ist dies dadurch begründet, dass in dem jeweiligen Abkommen ein förmlicher Nachweis nicht vorgesehen ist oder aber die Anwendung erfolgt im Rahmen der vereinfachten Verfahren.
Vom Abkommen ist es abhängig, durch welchen Präferenznachweis der Warenursprung nachgewiesen werden kann.
- Das Lieferantenerklärungsformular mit Erklärung zum Ursprung (erhältlich bei Industrie- und Handelskammer)
- Eine Erklärung zum Ursprung (REX)
- Eine Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)
- Eine Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR – MED (UE EUR – MED)
- Das Formblatt EUR.2 (nur bei Einfuhren aus Syrien im Postverkehr)
- Die Gewissheit des Einführers (nur beim Abkommen EU-Japan (JEFTA)). Dabei handelt es sich nicht um einen Präferenznachweis des Ausführers in Papierform, sondern um Informationen, die die Ursprungseigenschaft belegen können
Um schnell und einfach heraus zu finden, welches Dokument für Sie in Frage kommt, nutzen Sie am besten das WuP Online Portal der Generalzolldirektion oder unser Modul zur Präferenzkalkulation und Verwaltung von Lieferantenerklärungen, dass wir aktuell einer grundlegenden Überarbeitung unterziehen.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch mit Rat und Tat telefonisch zur Verfügung.
Was muss bei Lieferantenerklärungen beachtet werden?
Eine Lieferantenerklärung ist ein Ursprungsnachweis innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, der als Vorpapier einer gelieferten Ware ausgestellt wird, um diese Vormaterialien als Handelsware zu verwenden bzw. als Stücklistenartikel in einen zu fertigenden Artikel zu verwenden.
Auf der Lieferantenerklärung werden die Präferenzursprungseigenschaften der gelieferten Ware festgehalten und dienen als Ursprungsnachweis.
Der Wortlaut ist verbindlich vorgegeben und die Ware muss so genau wie möglich genannt bzw. bezeichnet werden.
Der Lieferant – also die ausstellende Person – ist immer die Person mit der Verfügungsgewalt über die betreffende Ware.
Die Lieferantenerklärung muss im Original immer unterschrieben sein, Ausnahmen sind hier nur:
- Elektronisch erstellte Erklärungen und Rechnungen. Diese kann auch elektronisch autorisiert werden. Das muss allerdings vorher zwischen Lieferant und Empfänger vereinbart werden.
- Der Lieferant verpflichtet sich schriftlich gegenüber dem Empfänger die Verantwortung für die Lieferantenerklärung zu übernehmen. Er muss durch entsprechende Angaben in der Erklärung eindeutig bestimmbar sein.
Des Weiteren werden Lieferantenerklärungen unterteilt in:
- Einzel-Lieferantenerklärung: Eine Erklärung wird immer nur jeweils für eine einzelne Warenlieferung abgegeben.
- Langzeit-Lieferantenerklärung: Eine einmalige Erklärung die für mehrere Lieferungen über einen größeren Zeitraum gültig ist.
Sind Sie selbst Hersteller?
Dann können Sie mittels einer Präferenzkalkulation ermitteln, ob Sie für Ihre Kundschaft auch selbst Präferenznachweise ausstellen dürfen.
Mit Hilfe von i-TMS® erhalten Sie die notwendigen Informationen zu den verschiedenen Abkommen und können exakt berechnen, bei welchem Ab-Werk-Preis Ihr Kunde noch Präferenzen in Anspruch nehmen kann.
Natürlich basiert die Kalkulation auf tagesaktuellen Daten und ist jederzeit nachvollziehbar.
Warum sich Präferenzen lohnen und wie wir helfen können!
Auf Grund der steigenden Anzahl von ratifizierten Abkommen zwischen der EU und Drittländern/Staatengruppen, wächst die Anzahl an möglichen, nutzbaren Präferenzen für deutsche Unternehmen.
Dadurch eröffnen sich für Sie immer mehr Möglichkeiten einen Marktvorteil zu bekommen, in dem Sie entweder günstiger importieren können oder Ihrem Kunden im Bestimmungsland diesen Vorteil verschaffen.
Natürlich ist es nicht einfach bei der Menge bereits abgeschlossener Abkommen und einzuhaltender Bestimmungen den Überblick zu behalten.
Doch dafür sind wir ja da!
Unser Modul im Bereich Warenursprung und Präferenzen erleichtert Ihnen die Verwaltung von ein- und ausgehenden Lieferantenerklärungen erheblich.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen fachlich jederzeit zur Seite und unterstützen Sie bei der Einführung oder Optimierung Ihrer Präferenzprozesse.
Worauf warten Sie also noch?
Sprechen Sie uns an!